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Baden-Württembergische Kommunen legen 12-Punkte-Plan für eine realitätsbezogene Flüchtlingspolitik vor

07.03.2023
Gemeinsame „Stuttgarter Erklärung“ der Kommunalen Landesverbände

Baden-württembergische Gemeinden, Städte und Landkreise haben im letzten Jahr mehr als 180.000 geflüchtete Menschen aus der Ukraine und aus anderen Staaten aufgenommen. Zu Beginn war dies noch getragen durch eine große Bereitschaft der Zivilbevölkerung, dazu Wohnraum und Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Zugleich haben die Kommunen ihre Aufnahmekapazitäten vervielfacht. Doch alle verfügbaren Aufnahme- und Unterkunftskapazitäten sind nun belegt, darauf weisen die Kommunen seit vielen Wochen hin. Hinzu kommt die Tatsache, dass auch die personellen und räumlichen Integrationskapazitäten nahezu vollständig erschöpft sind. Das Dilemma zwischen der humanitären Pflicht zur Aufnahme der geflüchteten Menschen und dem, was faktisch ermöglicht werden kann, wird immer größer.

Dazu erklären der Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, Steffen Jäger, der Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Landrat Joachim Walter (Tübingen) und der Präsident des Städtetags Baden-Württemberg, Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz (Mannheim):

„Als bürgernächste Ebene ist es leider wiederholt notwendig, dass die Kommunen in ihrer Verantwortung für das Gelingen vor Ort ein klares Signal an die Bundespolitik senden: Es ist dringend notwendig, eine realitätsbezogene Migrations- und Flüchtlingspolitik umzusetzen. Dazu braucht es Gesetzgeber und Regierung, sowie im Besonderen das Bewusstsein der Politik für die angespannte Situation in den Kommunen. Die ‚Stuttgarter Erklärung‘ soll dies deutlich zum Ausdruck bringen.

Die Rückmeldungen aus den Gemeinden, Städten und Landkreisen sind klar: Um auch zukünftig eine verantwortliche Aufnahme und Integration von Ukrainern als auch bei den Asylbewerbern in den Kommunen vor Ort leisten zu können, muss die nationale und die europäische Flüchtlings- und Migrationspolitik weiterentwickelt werden. Wir brauchen eine Konsequenz in beide Richtungen – sowohl ein Fördern und Einfordern von Integration der Menschen mit Bleiberecht als auch eine Rückführung der Nicht-Bleibeberechtigen. Dazu bedarf es dringend einer gelebten Solidarität innerhalb Europas auch beim Thema Verteilung.“

„Mit dem Instrument der nationalen Ankunftszentren soll der Bund operativ Verantwortung in der Aufnahme nach Deutschland Geflüchteter übernehmen. Dort könnten die Geflüchtete erkennungsdienstlich behandelt und registriert werden, die Bleibeperspektive von Asylsuchenden im Rahmen eines schnellen Prüfverfahrens überprüft und nur Personen mit Bleibeperspektive an Länder und Kommunen weiterverteilt werden. Dies bedeutet jedoch klar, dass der Bund die Rückführung von Asylsuchenden ohne Bleibeperspektive konsequent rückführen muss und die bilateralen Rückführungsabkommen ausweiten soll.“

Der 12-Punkte-Plan für eine realitätsbezogene Flüchtlingspolitik „Konsequenz in beide Richtungen“ schlägt folgende Maßnahmen vor:

• Europaweit gleichmäßige Verteilung
• Harmonisierung der Integrations- und Sozialleistungen innerhalb der EU
• Nationale Ankunftszentren zur erkennungsdienstlichen Behandlung und Registrierung
• BAMF-Antragsstrecken zur schnellen Klärung von Aufenthaltschancen (24-Stunden-Verfahren)
• Rückführung der Personen ohne Bleibeperspektive direkt aus den nationalen Ankunftszentren
• Ausweitung der bilateralen Rückführungsabkommen mit Herkunftsländern
• Weiterverteilung von Asylbewerbern auf die Bundesländer nur mit Bleibeperspektive
• Verbindliche Integrationsmaßnahmen im Rahmen der vorläufigen Unterbringung
• Vollständige Kostenerstattung für kommunale Aufwendungen
• Mehr Wohnraum, mehr Kitas, mehr Integration
• Durch Standardabbau und Entbürokratisierung Personalnot begegnen
• Arbeitsmigration bedarfsgerecht weiterentwickeln

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung der Kommunalen Landesverbände

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