Sanierungsgebiet in Denzlingen
Sanierungsgebiet „Ortsmitte II“
Die Gemeinde Denzlingen hat im November 2014 das Sanierungsgebiet „Ortsmitte II“ festgelegt. Das Gebiet umfasst Grundstücke entlang der Hauptstraße vom Storchenturm bis zum Kohlerhof-Areal. Die genaue Abgrenzung ist im Abgrenzungsplan dargestellt.
Ziele des Sanierungsgebiets sind unter anderem, die Ortsmitte als Wohn- und Geschäftsstandort zu stärken als auch Leerstände zu beseitigen. Durch eine gezielte Förderung möchte die Gemeinde dabei auch private Bauherren ermutigen, Gebäude beispielsweise unter Berücksichtigung energetischer Erneuerungen umfänglich zu sanieren als auch leerstehende Scheunen und Nebengebäude zu Wohnraum auszubauen.
Bei Interesse oder Fragen nehmen Sie gerne Kontakt mit unserem Bauamt auf:
Lisa Brandenburg
07666/611-209 - ab 22.01.2021: 07666/611-1720
Ziele des Sanierungsgebiets sind unter anderem, die Ortsmitte als Wohn- und Geschäftsstandort zu stärken als auch Leerstände zu beseitigen. Durch eine gezielte Förderung möchte die Gemeinde dabei auch private Bauherren ermutigen, Gebäude beispielsweise unter Berücksichtigung energetischer Erneuerungen umfänglich zu sanieren als auch leerstehende Scheunen und Nebengebäude zu Wohnraum auszubauen.
Bei Interesse oder Fragen nehmen Sie gerne Kontakt mit unserem Bauamt auf:
Lisa Brandenburg
07666/611-209 - ab 22.01.2021: 07666/611-1720
- Sanierungsgebiet Ortsmitte II - Abgrenzungsplan
(PDF Datei - 498 KB) - Sanierungsgebiet Ortsmitte II - Satzung
(PDF Datei - 669 KB) - Sanierungsgebiet Ortsmitte II - Flyer über die Fördermöglichkeiten
(PDF Datei - 168 KB)