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Gemeinde Denzlingen
Hauptstraße 110
D-79211 Denzlingen
Fon+49 (7666) 611-0
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Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag:15.00-18.00 Uhr

Grundsteuer

Der Landtag hat 2020 ein eigenes Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg erlassen, das ab dem 1. Januar 2025 gilt. Als Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks werden Sie ab Beginn des nächsten Jahres von der Rathausverwaltung Denzlingen Ihren finalen Grundsteuerbescheid erhalten. Daraus geht hervor, wie viel Grundsteuer Sie nach dem neuen Landesgrundsteuergesetz ab dem Jahr 2025 zahlen.

Für die abschließende Berechnung der Grundsteuer ist der Hebesatz wesentlich. Diesen legt jede Kommune selbständig fest. In Denzlingen wurden die Hebesätze wie folgt festgesetzt:

1) für die Grundsteuer
a. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 475 v.H.,
b. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 165 v.H.,

2) für die Gewerbesteuer auf 340 v.H.

der Steuermessbeträge.

Die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer der Gemeinde Denzlingen (Hebesatzsatzung) finden Sie hier.

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