Bund und Länder beschließen weitere Maßnahmen
23.03.2020
Corona-Regelungen für Aufenthalt im öffentlichen Raum ab Montag, 23. MärzBeim Treffen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Bundesländer am Sonntag, 22. März 2020, wurden neue Regeln zur Eindämmung des Corona-Virus beschlossen:
Die wichtigsten Regeln, die mindestens zwei Wochen gelten sollen (bis Anfang April):
1. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen ihres eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, ein Abstand von mindestens 1,50 Meter einzuhalten.
3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Arztbesuche, Teilnahme an Prüfungen, Sport und Bewegung an der frischen Luft sind möglich.
5. Gastronomiebetriebe werden geschlossen, Außer-Haus-Verkauf ist möglich.
6. Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios müssen schließen.
7. Gruppen feiernder Menschen auf Plätzen, in Wohnungen und privaten Einrichtungensind angesichts der ernsten Lage inakzeptabel.
8. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überprüft werden, bei Zuwiderhandlung gibt es Bußgelder.