Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen im Bereich von Gottesdiensten, religiösen Veranstaltungen und Bestattungen
03.04.2020
Zur Verzögerung der Ausbreitung des Coronavirus hat das Kultusministerium am 02.04.2020 eine Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen im Bereich von Gottesdiensten, religiösen Veranstaltungen sowie Bestattungen erlassen.