Hinweis zu Beerdigungen
30.07.2020
Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass Beerdigungen aufgrund der Corona-Pandemie derzeit nur unter Einhaltung der Maßgaben des Infektionsschutzgesetzes durchgeführt werden dürfen. Veranstaltungen von Kirchen, Religions- und Glaubensgemeinschaften, aber auch Bestattungen u.a. sind zwar grundsätzlich zulässig, es gelten jedoch die Hygieneanforderungen des § 4 der Corona-VO vom 23.06.2020. Diese sind zwingend einzuhalten. Obwohl seit dem 01.07.2020 keine Personenbegrenzung für Kirchenräume oder den Friedhof festgesetzt ist, ist der Abstand von mind. 1,50 m weiterhin in Kraft.
Wir haben Verständnis dafür, dass eine Verabschiedung von Freunden, Bekannten, Nachbarn usw. am Grab ein großer persönlicher Wunsch ist. Aufgrund der aktuellen Corona-Lage, raten wir jedoch dazu, Trauerfeiern nur im Familienkreis ab zu halten. Wir appellieren an alle, Menschenansammlungen zu vermeiden.