Jagdliche Einrichtungen wie Hochsitze und Leitern dürfen nicht betreten werden.
26.08.2020
Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass gemäß § 30 Abs. 3 des Jagd-und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) jagdliche Einrichtungen wie Hochsitze nicht ohne Genehmigung des Jagdpächters betreten werden dürfen. Das Besteigen von Hochsitzen birgt eine erhebliche Unfallgefahr und ist deshalb ohne Erlaubnis strengstens verboten.Wir bitten auch die Eltern, ihre Kinder entsprechend darüber zu informieren.