Information zu den von Bund und Länder beschlossenen Maßnahmen am 28.10.2020
29.10.2020
Ab dem 2. November treten in ganz Deutschland zusätzliche Maßnahmen in Kraft. Die Maßnahmen sind zeitlich befristet und gelten bis Ende November. Nach zwei Wochen werden sich Bund und Länder erneut beraten und die Maßnahmen beurteilen und gegebenenfalls anpassen. Einzelheiten zu den beschlossenen Maßnahmen und u.a. auch den den Hilfen für die betroffenen Gewerbe erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link "mehr Informationen".
Hinweis: Die Klärung von Einzelfragen ist erst möglich, wenn die Landesregierung genauere Regelungen in ihrer Verordnung festgelegt hat.