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Gemeinde Denzlingen
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D-79211 Denzlingen
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Montag-Freitag: 08.00-12.00 Uhr
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Neue Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne ab Sonntag, 8. November

08.11.2020
Vom 8. November 2020 an gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne. Eine wesentliche Änderung: Der Quarantänezeitraum wird von 14 auf zehn Tage verkürzt. Die neue Verordnung berücksichtigt weiterhin verschiedene Ausnahmen von der Quarantänepflicht. Mehr dazu erfahren Sie unter dem nachfolgenden Link "mehr Informationen".

Hinweis: Digitale Einreiseanmeldung
Wenn Sie aus dem Ausland nach Deutschland einreisen und sich innerhalb von 10 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, sich für 10 Tage nach Einreise in Quarantäne zu begeben.Damit die Gesundheitsämter die Einhaltung der Quarantäne kontrollieren können, müssen Sie eine Digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Ihre Reise- und Kontaktdaten werden an die für Ihren Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsbehörde weitergeleitet, die sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen kann.
>>hier geht's zur Digitalen Einreiseanmeldung

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