Erleichterungen für Geimpfte und Genesene
11.05.2021
Seit dem 9. Mai gelten Erleichterungen für Geimpfte und Genesene. Die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sieht Ausnahmen und Erleichterungen für geimpfte und von der COVID-19-Erkrankung genesene Menschen vor. Bestimmte Einschränkungen, die das Infektionsschutzgesetz zur Eindämmung der Pandemie vorsieht, gelten für sie nicht mehr. Dazu gehören etwa Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen. Ebenso soll es für diese Personen Ausnahmen von Quarantänepflichten geben.
Nachdem das Bundeskabinett die Verordnung beschlossen hat, haben nun auch Bundestag und Bundesrat zugestimmt. Die neuen Regelungen sind am Sonntag, den 9. Mai, in Kraft getreten.