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Gemeinde Denzlingen
Hauptstraße 110
D-79211 Denzlingen
Fon+49 (7666) 611-0
Mail
Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag:15.00-18.00 Uhr

Kostenlose Erstberatung Fassaden-/Dachbegrünung durch den BuGG

Auszug aus der Förderrichtlinie 2025:
Was wird gefördert?
Wie wird gefördert?
Wer wird gefördert?
Verwendungsnachweise
1. Antragsteller/ Antragstellerin
2. Erstberatung Fassaden-/ Dachbegrünung
Ich/ Wir beantrage(n) eine Erstberatung zur Fassaden- und/ oder Dachbegrünung mit einem Begrünungsexperten des Bundesverbandes GebäudeGrün e.V.

Zuschuss: 100% Übernahme der Beratungskosten durch die Gemeinde Denzlingen. Die Abwicklung der Beratungskosten erfolgt direkt über die Gemeinde.
3. Der Antrag bezieht sich auf folgende Objekte in Denzlingen
Wohneinheit(en) im Haus Stück
Anzahl der verschiedenen Eigentümer bei Wohnungseigentümergemeinschaft Stück
4. Erklärungen
Ich versichere, dassMir bekannt ist, dass
  • zu Unrecht- insbesondere aufgrund unzutreffender Angaben oder wegen Nichtbeachtung der geltenden Richtlinien und Bestimmungen der Zuschusszusage- erhaltene Zuschüsse an die Gemeinde Denzlingen zurückzuzahlen sind.
  • die Gemeinde Denzlingen berechtigt ist, alle in diesem Antrag und den Verwendungsnachweisen erhaltenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1a DSGVO zum Zwecke der Antragsbearbeitung elektronisch zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten sowie mich per E-Mail auf Neuerungen und Informationen hinzuweisen.
  • Sie können jederzeit gegenüber der Gemeinde Denzlingen die Berichtigung Art. 16 DSGVO, Löschung Art. 17 DSGVO und Einschränkung der Verarbeitung Art. 18 DSGVO einzelner personenbezogener Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angaben von Gründen von Ihrem Widerrufsrecht nach Art.7 DSGVO gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung ,mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen.
    Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E- Mail oder per Fax an die Gemeinde Denzlingen übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.
  • die Gemeinde Denzlingen ihre Widerrufsmöglichkeiten wahrnehmen kann, bei nicht der Richtlinie entsprechende Ausführung oder nicht rechtzeitiger Vorlage geforderter Nachweise.
  • die Vermittlung an den Bundesverband GebäudeGrün e.V. durch die Gemeinde erfolgt.
  • die Kontaktaufnahme durch den/ die Berater direkt stattfindet.
  • die Kosten vom Bundesverband GebäudeGrün e.V. direkt mit der Gemeinde Denzlingen abgerechnet werden.
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