Kostenlose Erstberatung Fassaden-/Dachbegrünung durch den BuGG
Auszug aus der Förderrichtlinie 2024:
Was wird gefördert?
Die Gemeinde Denzlingen unterstützt Begrünungsprojekte an Hausfassaden oder auf dem Hausdach durch eine kostenfreie Erstberatung mit Begrünungsexperten des Bundesverbands GebäudeGrün e.V. Fragen zu technischen und organisatorischen Belangen werden individuell erläutert und unterstützen dabei, eine nachhaltig lohnende Entscheidung zu treffen. Die Beratung findet telefonisch oder per Videokonferenz statt. Vor-Ort Termine sind prinzipiell möglich, aber durch die Bündelung von Terminen kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Die Kosten für die Beratung übernimmt die Gemeinde Denzlingen zu 100 %.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Eigentümer/-innen, Erbbauberechtigte, oder Eigentümergemeinschaften (bzw. entsprechend Vertretungsberechtigte bei mehreren Eigentümern, z.B. Hausverwaltungen oder Verwaltungsbeiräte) von Ein- oder Mehrfamilienhäusern in Denzlingen sind.
Wie wird gefördert?
Die Gemeinde übernimmt die Vermittlung an die Berater aus dem Bundesverband GebäudeGrün e.V. und übernimmt die komplette Kostenabwicklung. Das Beratungsgespräch wird vom Beraternetzwerk direkt mit der Gemeinde Denzlingen verrechnet.
Verwendungsnachweis
Der Berater stellt seine Beratung bei der Gemeinde Denzlingen in Rechnung, als Nachweis dient das Beratungsprotokoll. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann den Beratungswunsch mit dem entsprechenden Antragsformular online einreichen. Die Gemeinde vermittelt den Kontakt, der/die Berater setzen sich dann direkt mit der Antragstellerin/dem Antragsteller in Verbindung.
Was wird gefördert?
Die Gemeinde Denzlingen unterstützt Begrünungsprojekte an Hausfassaden oder auf dem Hausdach durch eine kostenfreie Erstberatung mit Begrünungsexperten des Bundesverbands GebäudeGrün e.V. Fragen zu technischen und organisatorischen Belangen werden individuell erläutert und unterstützen dabei, eine nachhaltig lohnende Entscheidung zu treffen. Die Beratung findet telefonisch oder per Videokonferenz statt. Vor-Ort Termine sind prinzipiell möglich, aber durch die Bündelung von Terminen kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Die Kosten für die Beratung übernimmt die Gemeinde Denzlingen zu 100 %.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Eigentümer/-innen, Erbbauberechtigte, oder Eigentümergemeinschaften (bzw. entsprechend Vertretungsberechtigte bei mehreren Eigentümern, z.B. Hausverwaltungen oder Verwaltungsbeiräte) von Ein- oder Mehrfamilienhäusern in Denzlingen sind.
Wie wird gefördert?
Die Gemeinde übernimmt die Vermittlung an die Berater aus dem Bundesverband GebäudeGrün e.V. und übernimmt die komplette Kostenabwicklung. Das Beratungsgespräch wird vom Beraternetzwerk direkt mit der Gemeinde Denzlingen verrechnet.
Verwendungsnachweis
Der Berater stellt seine Beratung bei der Gemeinde Denzlingen in Rechnung, als Nachweis dient das Beratungsprotokoll. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann den Beratungswunsch mit dem entsprechenden Antragsformular online einreichen. Die Gemeinde vermittelt den Kontakt, der/die Berater setzen sich dann direkt mit der Antragstellerin/dem Antragsteller in Verbindung.