Förderung von Balkonmodulen
Auszug aus der Förderrichtlinie 2025:
Balkonmodule sind kleine Stecker-Solarstromanlagen, die es Mietern oder Wohnungseigentümern ermöglichen, auf der Terrasse oder dem Balkon Sonnenstrom für den Eigenverbrauch zu erzeugen. Der Beitrag zu einer dezentralen erneuerbaren Energieproduktion kann so auch ohne eigenes Dach erfolgen, worin großes Potenzial besteht.
Gefördert werden steckbare Stromerzeugungsgeräte mit mindestens 300 Watt, die mit einem oder mehreren Wechselrichtern an einen Stromkreis im Haushalt angeschlossen werden. Die hierfür geltenden Normen sind vom Betreiber/der Betreiberin der Anlage einzuhalten. Geltende Produktrichtlinien und rechtliche Voraussetzungen müssen vor der Installation auf Aktualisierungen geprüft werden, beispielsweise über die Verbraucherzentrale oder bei der DGS-Arbeitsgruppe PVplug unter www.pvplug.de2. Ein Betrieb der Balkonmodule mit handelsüblichen Mehrfachsteckdosen ist nicht zulässig. Für die Produktnorm von Stecker-Solargeräten existiert lediglich ein Entwurf (VDE V 0126-95), der noch entwickelt wird. Verbraucher können sich aber am Siegel der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS) orientieren. Die Antragstellung erfolg NACH Umsetzung der Maßnahme, spätestens 6 Monate nach der Installation.
Die Gemeinde gewährt einen pauschalen Zuschuss zu Stecker-Solaranlagen in Höhe von 90,00 €.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Hauseigentümer, deren Vertretungsberechtigte, Hausverwaltungen oder Mieter sind. Bei Mietern gilt, dass das Einverständnis des Vermieters, des Eigentümers oder der Eigentümergemeinschaft vorliegt.3 Das Gebäude muss ein überwiegend zu Wohnzwecken genutztes Gebäude im Gemeindegebiet von Denzlingen sein. Falls dieser weniger als 50 % der gesamten Nutzfläche ausmacht, wird das Gebäude nicht gefördert. Pro Haushalt wird einmalig eine Anlage mit mindestens 300 Watt gefördert.Die Anzahl der geförderten Balkonmodule pro WEG-Einheit wird bei Antragstellung durch eine Hausverwaltung auf max. acht Anlagen pro Wohnanlage und Jahr beschränkt.
Als Verwendungsnachweis sind folgende Unterlagen erforderlich:- Kopie der Rechnung der Stecker-Solarstromanlage
- Foto der installierten Stecker-Solaranlage
- Nachweis Anmeldung Marktstammdatenregisterr