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Gemeinde Denzlingen
Hauptstraße 110
D-79211 Denzlingen
Fon+49 (7666) 611-0
Mail
Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag:15.00-18.00 Uhr

Förderung von Balkonmodulen

Auszug aus der Förderrichtlinie 2025:

Balkonmodule sind kleine Stecker-Solarstromanlagen, die es Mietern oder Wohnungseigentümern ermöglichen, auf der Terrasse oder dem Balkon Sonnenstrom für den Eigenverbrauch zu erzeugen. Der Beitrag zu einer dezentralen erneuerbaren Energieproduktion kann so auch ohne eigenes Dach erfolgen, worin großes Potenzial besteht.
Was wird gefördert?
Wie wird gefördert?
Wer wird gefördert?
Verwendungsnachweise
1. Antragssteller / Antragstellerin
2. Balkonmodul
Zuschuss: 90 € pauschal pro Steckersolaranlage mit mindestens 300 Watt- pro Haushalt
3. Der Antrag bezieht sich auf folgende Objekte in Denzlingen
Wohneinheit(en) im Haus Stück
teils gewerblich/ freiberuflich genutztes Gebäude

gewerblich/ freiberufliche Fläche kleiner als 50%

4. Erklärungen
Ich versichere, dass
mir als Mieter/in das Einverständnis der Vermieter zur Nutzung von Balkonmodulen vorliegt

ich als Hausverwalter eine Vertretungsbefugnis habe

ich der Eigentümer/ die Eigentümerin bin

Mir ist bekannt, dass
  • zu Unrecht-insbesondere aufgrund unzutreffender Angaben oder wegen Nichtbeachtung der geltenden Richtlinien und Bestimmungen der Zuschusszusage/- erhaltene Zuschüsse an die Gemeinde Denzlingen zurückzuzahlen sind.
  • die Gemeinde Denzlingen berechtigt ist, alle in diesem Antrag und den Verwendungsnachweisen enthaltenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1a DSGVO zum Zwecke der Antragsbearbeitung elektronisch zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten sowie mich per E- Mail auf Neuerungen und Informationen hinzuweisen.
    Sie können jederzeit gegenüber der Gemeinde Denzlingen die Berichtigung Art. 16 DSGVO, Löschung Art. 17 DSGVO und Einschränkung der Verarbeitung Art. 18 DSGVO einzelner personenbezogener Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angaben von Gründen von Ihrem Widerrufsrecht nach Art.7 DSGVO gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung ,mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen.
    Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E- Mail oder per Fax an die Gemeinde Denzlingen übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.
  • Bei Auszahlung der Förderung eine automatische Benachrichtigung erfolgt.
  • ich laut Förderrichtlinien verpflichtet bin, eine Plakette der Gemeinde Denzlingen (wird gestellt) sichtbar am Balkonmodul anzubringen.
  • die Gemeinde Denzlingen ihre Widerrufsmöglichkeiten wahrnehmen kann, bei nicht der Richtlinie entsprechender Ausführung oder rechtzeitiger Vorlage.
5. Verfahrenshinweise und Anlagen
Antragstellung innerhalb von 6 Monaten nach Installation des Balkonmoduls.
(max. 10 MB)
(max. 10 MB)
(max. 10 MB)
(max. 10 MB)
(max. 10 MB)
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