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Gemeinde Denzlingen
Hauptstraße 110
D-79211 Denzlingen
Fon+49 (7666) 611-0
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Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag:15.00-18.00 Uhr

Bürgermeisterwahl (gn) in Denzlingen am 11. Mai 2025

Termin für die Stichwahl (falls zutreffend): 25. Mai 2025

Briefwahl beantragen / Wahlscheinantrag stellen - bequem per Internet

Breifwahl beantragenZur Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 11.05.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 10 Abs. 1 KomWO).

Sie können mit Ihrem Wahlscheinantrag auch gleichzeitig die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragen.

>> Hier können Sie Ihren Wahlschein bis Mittwoch, 7. Mai 2025, 12.00 Uhr bequem online beantragen.

Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post oder Bote zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Hinweis: Da die Briefwahlunterlagen erst versendet werden können sobald die Stimmzettel gedruckt sind, wird dies vermutlich nicht vor dem 17.04.2025 möglich sein.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro Denzlingen, Tel. 611-1330, Mail:

Bürgermeisterwahl (gn) am 11. Mai bzw. Stichwahl am 25.Mai 2025- Gültigkeit der Wahlbenachrichtigungen für ersten Wahlgang und ggf. für eine Stichwahl

Die Wahlbenachrichtigungen aus dem ersten Wahlgang am 11. Mai 2025 haben auch Gültigkeit für eine eventuell erforderliche Stichwahl am 25. Mai 2025. Aus diesem Grund werden die Wahlberechtigungen am 11. Mai 2025 nach der Stimmabgabe im Wahllokal wieder ausgehändigt.

Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, diese Wahlbenachrichtigungen und einen Personalausweis oder Reisepass zur Stimmabgabe im Wahlraum vorzulegen. Personalausweis oder Reisepass sind in jedem Falle vorzuzeigen, wenn die Wahlbenachrichtigungen nicht mehr verfügbar sind.

Bürgermeisterwahl (g) am 11. Mai 2025 - Sitzung des Gemeindewahlausschusses

Der Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Denzlingen hält am Sonntag, 11. Mai 2025, um 18:30 Uhr im Rathaus, Sitzungszimmer 2.25, Hauptstr. 110, 79211 Denzlingen, eine öffentliche Sitzung ab.

Gegenstand der Sitzung:
Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 11. Mai 2025

Zu der Sitzung hat jedermann Zutritt.

Markus Hollemann, Bürgermeister
Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses

Bürgermeisterwahl (gn) am 11.05.2025 - Sitzung der Briefwahlvorstände

Die vier Briefwahlvorstände halten am Sonntag, 11.05.2025, ab 15 Uhr im Rathaus, Hauptstr. 110, in den Zimmern 301, 302, 312, 313, 314, 321, 322, 323 und 324
öffentliche Sitzungen ab.

Entscheidung über die Zulassung der Wahlbriefe sowie Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses bei der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 11.05.2025

Zu der Sitzung hat jedermann Zutritt.

Bürgermeisteramt

Bekanntmachungen zur Bürgermeisterwahl am 11. Mai 2025

Offizielle Vorstellung der Kandidierenden für das Amt des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin

Die Rathausverwaltung Denzlingen lädt herzlich zur öffentlichen Vorstellungsrunde der fünf Kandidierenden für das Amt des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin ein.

Termin: Montag, 28. April 2025
Ort: Kultur & Bürgerhaus Denzlingen, Stuttgarter Straße 30
Einlass: ab 18:00 Uhr (Bewirtung im Foyer durch Restaurant „Delcanto“ bis Beginn)
Beginn: 19:00 Uhr

Ablauf der Veranstaltung
Der genaue Ablauf wird zu Beginn der Veranstaltung im Saal bekanntgegeben.

Teil 1: Einzelvorstellung unter Abwesenheit der Mitbewerbenden
Die Einzelvorstellung findet in der Reihenfolge der eingegangenen Bewerbungen und unter Abwesenheit der Mitbewerbenden statt.
Jeder zugelassene Kandidierende erhält insgesamt 15 Minuten Zeit, davon
  • 10 Minuten für eine Vorstellungsrede sowie
  • 5 Minuten zur Beantwortung von maximal drei Fragen aus dem Zuschauerraum.
Fragen und Antworten dürfen insgesamt höchstens 5 Minuten Zeit beanspruchen.

Teil 2: Gemeinsame Fragerunde

Alle Kandidierenden sind anwesend. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen, die von allen Bewerberinnen und Bewerbern in wechselnder Reihenfolge beantwortet werden.

Informationen zu Film- und Tonaufnahmen
  • Die Veranstaltung wird zur Information der Bevölkerung ins Foyer und in den Kleinen Saal des Kultur & Bürgerhauses live übertragen.
  • Eine Videoaufzeichnung wird erstellt und im Anschluss auf der Homepage der Gemeinde Denzlingen www.denzlingen.de bereitgestellt.
  • Die Kamera ist auf das Podium mit der Moderation und den Kandidierenden gerichtet. Der Zuschauerraum wird nicht gefilmt.
  • Der Ton aus dem Zuschauerraum, insbesondere bei der Fragerunde, wird aufgezeichnet, sofern das Einverständnis der fragenden Person vorliegt.
  • Zusätzliche Bild- und Tonaufnahmen sind nicht gestattet.
Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen. Nutzen Sie diese wichtige Gelegenheit, die Kandidierenden kennenzulernen und sich umfassend zu informieren. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Markus Hollemann
Bürgermeister

Öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses

Am Montag, 14.04.2025, findet um 18.30 Uhr eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses im Rathaus, Hauptstr. 110, Zimmer 2.25, statt.

Gegenstand der Sitzung:
1. Verpflichtung der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses
2. Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Bewerbungen für die Bürgermeisterwahl am 11.05.2025 und ggf. Stichwahl 25.05.2025
3. Regelungen zur Durchführung der öffentlichen Kandidatenvorstellung für die Bürgermeisterwahl am Montag, 28.04.2025
4. Verschiedenes

Zu der Sitzung hat jedermann Zutritt.

Markus Hollemann, Bürgermeister
Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses

Stellenausschreibung

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters (gn) im Staatsanzeiger BW und in der Badischen Zeitung (Gesamtausgabe) ausgeschrieben wird.
  • Ausschreibung im Staatsanzeiger BW am Freitag, 07.02.2025
  • Ausschreibung in der Badischen Zeitung (Gesamtausgabe) am Samstag, 08.02.2025
Unten aufgeführt die Stellenausschreibung im Staatsanzeiger BW vom Freitag, 07.02.2025.

Stellenausschreibung Staatsanzeiger BW vom 07.02.2025

Die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters (gn) der Gemeinde Denzlingen (ca. 13.700 Einwohner), ist infolge Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers zum 3. August 2025 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Gemeinde Denzlingen ist Mitglied im Gemeindeverwaltungsverband der Gemeinden Denzlingen, Vörstetten und Reute (ca. 20.000 Einwohner). Die Wahl findet am Sonntag, 11. Mai 2025, eine eventuell notwendige Stichwahl am Sonntag, 25. Mai 2025 statt. Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich nicht mehr.

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger (gn)), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (gn) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg genannten Personen.

Bewerbungen können bereits seit dem Tag nach der Stellenausschreibung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg vom 07.02.2025 und spätestens bis Montag, den 14. April 2025, 18.00 Uhr, schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Bürgermeisteramt Denzlingen, Hauptstr. 110, 79211 Denzlingen, verschlossen mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der oben genannten Einreichungsfrist nachzureichen:
  • eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (gn) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
  • eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (gn), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vorliegt, auf amtlichen Vordruck;
  • 25 Unterstützungsunterschriften von zum Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern. Die Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers (gn) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Gemeinde Denzlingen, Hauptstraße 110, 79211 Denzlingen, kostenfrei ausgegeben;
  • Unionsbürger (gn) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner haben Unionsbürger (gn) auf Verlangen einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorzulegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat anzugeben.
Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendigen Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10 a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes).

Ort und Zeit einer eventuellen öffentlichen Bewerbervorstellung werden den Bewerbern (gn) rechtzeitig mitgeteilt.