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Gemeinde Denzlingen
Hauptstraße 110
D-79211 Denzlingen
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Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag:15.00-18.00 Uhr
 
Die Neustarthilfe startet – Anträge können ab heute gestellt werden

Soloselbständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen, aber dennoch stark von der Corona Krise betroffen sind, können einmalig eine Neustarthilfe von bis zu 7.500 Euro erhalten.
Anträge können ab heute über ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden.
 
Die Überbrückungshilfe III kann ab sofort beantragt werden

Wir haben die Überbrückungshilfe erneut verlängert und deutlich vereinfacht. Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro, Soloselbständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen mussten, erhalten Fixkostenzuschüsse. Je nach Höhe des Umsatzeinbruches werden 40 Prozent, 60 Prozent oder 90 Prozent der Fixkosten erstattet - maximal aber 1,5 Millionen Euro (3 Millionen Euro für Verbundunternehmen). Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte.

Die Antragsfrist endet am 31. August 2021.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Überbrückungshilfe III
 
Um­fang­rei­che Er­wei­te­rung der Co­ro­na-Hil­fen

Die Überbrückungshilfe III wird nochmals deutlich ausgeweitet. Die verbesserten Konditionen unterstützen jetzt auch die Unternehmen, Soloselbständigen und Freiberufler, die direkt und indirekt von den Schließungen ab 16. Dezember betroffen sind.

Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums.

Hier geht's zu den FAQ's zur Überbrückungshilfe
 
Finanzielle Unterstützung für die betroffenen Betriebe

Bund und Länder haben massive Hilfen für die betroffenen Betriebe beschlossen. Die von der ab 02.11.2020 temporären Schließung betroffenen Unternehmen, Betriebe und Selbständigen erhalten eine Nothilfe vom Bund, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen.

Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten können eine einmalige Kostenpauschale in Höhe von bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes von November 2019 erhalten. Die Höhe errechnet sich aus dem durchschnittlichen wöchentlichen Umsatz des Vorjahresmonats, gezahlt wird sie für jede angeordnete Lockdown-Woche. Bei jungen Unternehmen, die nach November 2019 gegründet wurden, gelten die Umsätze von Oktober 2020 als Maßstab. Soloselbständige haben das Wahlrecht, als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde zu legen. Da die Umsetzung der Einzelheiten noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, wird die Gewährung von Abschlagszahlungen geprüft.

Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums.
 
Auf der nachfolgenden Seite haben wir Ihnen die steuerlichen Hilfsmaßnahmen, Kreditmöglichkeiten und sonstige Informationen für alle von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen zusammengestellt.

Sollten Sie noch einen Hinweis haben den wir auf der Seite einstellen können, dürfen Sie uns diesen gerne zukommen lassen an
 

Nützliche Kontakte

 

Bundesministerien

 

Land Baden Württemberg

Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe (ausgelaufen zum 31.12.2020)

Soforthilfe Corona

Steuerliche Maßnahmen

Weitere Informationen

 

Mittelstandsverbund

 

Gemeinde Denzlingen

Wenn Unternehmen aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in diesem Jahr fällige Steuerzahlungen nicht leisten können, sollen diese Zahlungen auf Antrag befristet und grundsätzlich zinsfrei gestundet werden. Den Antrag können Unternehmen bis zum 31. Dezember 2020 bei ihrem Finanzamt stellen.

Hier finden Sie das vereinfachte Antragsformular für Stundungen bzw. Anpassungen von Vorauszahlungen, welches bei Ihrem zuständigen Finanzamt einzureichen ist.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich ebenfalls gerne zur Verfügung. Sie finden die zuständigen Ansprechpartner hier.
 

Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises Emmendingen mbH

 

Wirtschaftsnetzwerk Denzlingen