Die Neustarthilfe startet – Anträge können ab heute gestellt werden
Soloselbständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen, aber dennoch stark von der Corona Krise betroffen sind, können einmalig eine Neustarthilfe von bis zu 7.500 Euro erhalten.
Anträge können ab heute über ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden.
Soloselbständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen, aber dennoch stark von der Corona Krise betroffen sind, können einmalig eine Neustarthilfe von bis zu 7.500 Euro erhalten.
Anträge können ab heute über ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden.
- Pressemitteilung_ Die Neustarthilfe startet - BMWi
(PDF Datei - 47 KB)
Die Überbrückungshilfe III kann ab sofort beantragt werden
Wir haben die Überbrückungshilfe erneut verlängert und deutlich vereinfacht. Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro, Soloselbständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen mussten, erhalten Fixkostenzuschüsse. Je nach Höhe des Umsatzeinbruches werden 40 Prozent, 60 Prozent oder 90 Prozent der Fixkosten erstattet - maximal aber 1,5 Millionen Euro (3 Millionen Euro für Verbundunternehmen). Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte.
Die Antragsfrist endet am 31. August 2021.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Überbrückungshilfe III
Wir haben die Überbrückungshilfe erneut verlängert und deutlich vereinfacht. Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro, Soloselbständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen mussten, erhalten Fixkostenzuschüsse. Je nach Höhe des Umsatzeinbruches werden 40 Prozent, 60 Prozent oder 90 Prozent der Fixkosten erstattet - maximal aber 1,5 Millionen Euro (3 Millionen Euro für Verbundunternehmen). Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte.
Die Antragsfrist endet am 31. August 2021.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Überbrückungshilfe III
Umfangreiche Erweiterung der Corona-Hilfen
Die Überbrückungshilfe III wird nochmals deutlich ausgeweitet. Die verbesserten Konditionen unterstützen jetzt auch die Unternehmen, Soloselbständigen und Freiberufler, die direkt und indirekt von den Schließungen ab 16. Dezember betroffen sind.
Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums.
Hier geht's zu den FAQ's zur Überbrückungshilfe
Die Überbrückungshilfe III wird nochmals deutlich ausgeweitet. Die verbesserten Konditionen unterstützen jetzt auch die Unternehmen, Soloselbständigen und Freiberufler, die direkt und indirekt von den Schließungen ab 16. Dezember betroffen sind.
Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums.
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Finanzielle Unterstützung für die betroffenen Betriebe
Bund und Länder haben massive Hilfen für die betroffenen Betriebe beschlossen. Die von der ab 02.11.2020 temporären Schließung betroffenen Unternehmen, Betriebe und Selbständigen erhalten eine Nothilfe vom Bund, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen.
Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten können eine einmalige Kostenpauschale in Höhe von bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes von November 2019 erhalten. Die Höhe errechnet sich aus dem durchschnittlichen wöchentlichen Umsatz des Vorjahresmonats, gezahlt wird sie für jede angeordnete Lockdown-Woche. Bei jungen Unternehmen, die nach November 2019 gegründet wurden, gelten die Umsätze von Oktober 2020 als Maßstab. Soloselbständige haben das Wahlrecht, als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde zu legen. Da die Umsetzung der Einzelheiten noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, wird die Gewährung von Abschlagszahlungen geprüft.
Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums.
Bund und Länder haben massive Hilfen für die betroffenen Betriebe beschlossen. Die von der ab 02.11.2020 temporären Schließung betroffenen Unternehmen, Betriebe und Selbständigen erhalten eine Nothilfe vom Bund, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen.
Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten können eine einmalige Kostenpauschale in Höhe von bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes von November 2019 erhalten. Die Höhe errechnet sich aus dem durchschnittlichen wöchentlichen Umsatz des Vorjahresmonats, gezahlt wird sie für jede angeordnete Lockdown-Woche. Bei jungen Unternehmen, die nach November 2019 gegründet wurden, gelten die Umsätze von Oktober 2020 als Maßstab. Soloselbständige haben das Wahlrecht, als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde zu legen. Da die Umsetzung der Einzelheiten noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, wird die Gewährung von Abschlagszahlungen geprüft.
Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums.
Auf der nachfolgenden Seite haben wir Ihnen die steuerlichen Hilfsmaßnahmen, Kreditmöglichkeiten und sonstige Informationen für alle von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen zusammengestellt.
Sollten Sie noch einen Hinweis haben den wir auf der Seite einstellen können, dürfen Sie uns diesen gerne zukommen lassen an
Sollten Sie noch einen Hinweis haben den wir auf der Seite einstellen können, dürfen Sie uns diesen gerne zukommen lassen an
Nützliche Kontakte
- Informationen für Unternehmen und Beschäftigte
Die offizielle Site der Landesregierung Baden-Württemberg mit allgemeinen Informationen und aktuellen Meldungen über das Bundesland sowie zu Themen aus Politik und Wirtschaft - Serviceauskunft zu KfW-Hilfsprogrammen
KfW-Bank 0800 5399001 - Corona-Hilfe | L-Bank
Hilfsangebote für Unternehmen in Krisensituationen Wirtschaftsförderung der L-Bank Baden-Württemberg Tel. 0711 122-2345 wirtschaftsfoerderung@l-bank.de - Informationen zum Thema Kurzarbeitergeld für Arbeitgeber
Bundesagentur für Arbeit Tel.: 0800 4555520 - Informationen zum Thema Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmer
Bundesagentur für Arbeit Tel.: 0800 4555500
Bundesministerien
- BMWi - Aktuelle Informationen und Unterstützung für Unternehmen
- Überbrückungshilfe Unternehmen - FAQ
- Fragen und Antworten zum Milliarden-Schutzschild für Deutschland
Die Bundesregierung tritt der Coronavirus-Krise mit einem umfangreichen Hilfsprogramm und einer entschlossenen Wirtschafts- und Finanzpolitik entgegen. Welche Hilfen gibt es? Hier erhalten Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen. - Erntehelferplattform - Gemeinsam für die Landwirtschaft und für uns alle
Wir brauchen Euch – schnell – denn auf den Feldern unserer Landwirte beginnt die Spargelernte und auch weitere Gemüsesorten müssen in den nächsten Tagen vom Feld. Gleichzeitig bieten unsere Landwirte so ein Einkommen für diejenigen, die durch die Schutzmaßnahmen in eine wirtschaftliche Notlage geraten. Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass die Regale in den Supermärkten voll bleiben. Es darf nicht passieren, dass tonnenweise regionales Obst und Gemüse nicht geerntet werden können, weil Erntehelfer fehlen. - Steuerliche Hilfsmaßnahmen für Unternehmen
Um Unternehmen jeder Größe in der Corona-Pandemie zu unterstützen, erhalten sie umfassende steuerliche Hilfen. Das Bundesfinanzministerium hat mit den obersten Landesfinanzbehörden abgestimmt, Freiberuflern, Selbständigen und anderen Unternehmern mit konkreten Erleichterungen entgegenzukommen. Dazu zählt die Stundung fälliger Steuerzahlungen, Anpassung von Vorauszahlungen sowie Erleichterungen bei Vollstreckungen. - Für Arbeitsplätze und die Wirtschaft: Soforthilfe und Schutzfonds
Mit Milliarden-Hilfspaketen wird das Bundesfinanzministerium Unternehmen direkt helfen – ob Kleinstunternehmen, Soloselbständige, Freiberufler, Mittelständler, Beschäftigte oder große Betriebe. 50 Milliarden Euro Soforthilfen als Zuschüsse für kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler sowie einen Schutzfonds für größere Unternehmen und Liquiditätshilfen sollen Arbeitsplätze und die Wirtschaft stützen sowie die Realwirtschaft in der Corona-Pandemie stabilisieren. - Kurzarbeitergeld
Kurzarbeit wird von den Unternehmen, nicht von den Beschäftigten beantragt. Die Ausweitung des Kurzarbeitergeldes soll schnell und gezielt helfen, wenn Unternehmen mit ihren Beschäftigten durch das Coronavirus COVID-19 Arbeitsausfälle haben. Die Bundesregierung erleichtert den Zugang zu Kurzarbeitergeld rückwirkend zum 01. März 2020. Das bedeutet, dass Unternehmen in dieser Ausnahmesituation jetzt schon die Kurzarbeit beantragen können. - Kurzarbeitergeld - Bundesagentur für Arbeit
Kurzarbeitergeld beantragen: Wie Sie als Unternehmen Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit anmelden und was Sie dafür wissen müssen. Jetzt informieren!
Land Baden Württemberg
Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe (ausgelaufen zum 31.12.2020)
- Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
Die Stabilisierungshilfe Corona wird ausschließlich für gewerbliche Unternehmen, Soloselbständige und Sozialunternehmen aus dem Hotel- und Gaststätten gewerbe gewährt, die unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in Liquiditätsengpässe geraten sind. Die Antragssteller müssen mehr als 50 % ihres Umsatzes mit Tätigkeiten in dieser Branche erwirtschaften. Betroffene Betriebe erhalten in Abhängigkeit des tatsächlichen Liquiditätsengpasses für einen Zeitraum von drei Monaten bis zu 3.000 Euro einmalige Liquiditätshilfe 2.000 Euro für jeden Beschäftigten (Vollzeitäquivalente). Für die Beantragung müssen die Antragssteller das Antragsformular zusammen mit einer Liquiditätsplanung und einem Bescheid des Steuerberaters auf dem Portal der Kammern unter dem nachfolgenden Link www.bw-stabilisierungshilfe-hoga.de hochladen. Hilfe bei der Antragstellung bieten die Hotlines der Industrie- und Handelskammern (IHK Südlicher Oberrhein 0761/3858 823). Der Zuschuss wird erst nach erfolgreicher Prüfung auf das in dem Antrag angegebene Konto ausgezahlt. Die Kammern sind für die Vorprüfung der Angaben zuständig. Die L-Bank führt die Bewilligung und Auszahlung durch. Die Antragsstellung ist möglich ab 1. Juli 2020. - Informationen der Industrie- und Handelskammer zur Stabilisierungshilfe Hotel- und Gaststättengewerbe
Soforthilfe Corona
- Steuererleichterungen für Helfende in der Corona-Krise: Baden-Württemberg.de
Bund und Länder haben sich in der Corona-Krise auf ein weiteres Steuer-Hilfspaket für gemeinnützige Einrichtungen und Ehrenamtliche verständigt. - Soforthilfe Corona - - ausgelaufen zum 31.05.2020
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm aufgelegt: Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt.
- Pressemitteilung Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V. und Industrie- und Handelsmammertag
(PDF Datei - 98 KB)
Steuerliche Maßnahmen
- Antragsformular- Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus
Um steuerliche Erleichterungen schnell, unkompliziert und unbürokratisch gewähren zu können, haben die Finanzämter Baden-Württemberg ein vereinfachtes Antragsformular für Stundungen bzw. Anpassungen von Vorauszahlungen veröffentlicht. - Steuerliche Maßnahmen sollen betroffenen Unternehmen helfen
Das Bundesfinanzministerium hat zusammen mit den Landesfinanzministerien steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen beschlossen, die von der Ausbreitung des Virus' betroffen sind. "Jetzt können die Finanzämter im Land Betrieben schnell helfen, die unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie leiden. Das mildert finanzielle Schwierigkeiten ab", sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. - Weitere steuerliche Erleichterungen für Unternehmen
Neben zinslosen Stundungen und erlassenen Säumniszuschlägen ist es nun auch möglich, Sondervorauszahlungen bei der Umsatzsteuer für das Jahr 2020 herabzusetzen.
Weitere Informationen
- Bescheining für Berufspendler aus der Schweiz und aus Frankreich
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus führt die Bundesrepublik Deutschland seit dem 16. März 2020 ab 8 Uhr bis auf Weiteres Grenzkontrollen durch. Demnach dürfen nur noch Reisende mit triftigem Grund in die Bundesrepublik einreisen. Grenzüberschreitendes Reisen aus berufsbedingten Gründen oder zur Ausübung einer Berufstätigkeit zur Durchführung von Vertragsleistungen bleibt – unabhängig von der Staatsangehörigkeit – zulässig. Der Bund hat seit dem 18. März 2020 eine bundesweit einheitliche Grenzübertrittsbescheinigung eingeführt. - Erklärvideos - "Finanzamt der Zukunft"
Im Rahmen des Projekts "Finanzamt der Zukunft" (FiZ) bietet die Steuerverwaltung Baden-Württemberg mit diesem Kanal die Möglichkeit, sich einfache steuerlich Fragen erklären zu lassen.
Mittelstandsverbund
- Coronavirus – Hilfen für Unternehmen — DER MITTELSTANDSVERBUND
In der Krise ist guter Rat teuer. Derzeit geraten viele Unternehmen durch die Corona-Pandemie in Schwierigkeiten. Um für ausreichend Liquidität im Unternehmen zu sorgen müssen die Ebene „Einnahmen“ und die Ebene „Ausgaben“ betrachtet werden. Hilfen dabei bietet sowohl der Bund als auch die einzelnen Bundesländer. Während die Einnahmen wegbrechen, bleiben die laufenden Kosten wie Miet- oder Pachtkosten bestehen, Rücklagen sind schnell aufgebraucht und es besteht oft kein Zugang zu Krediten. - Muster, Leitfäden und Hinweise — DER MITTELSTANDSVERBUND
HINWEISE des Robert-Koch-Instituts - LEITFADEN zur Kurzarbeit vom ZGV - MUSTER Betriebsvereinbarung Kurzarbeit (abrufbar für Mitglieder bei Judith Röder) - MUSTER Einverständniserklärung Kurzarbeit Arbeitnehmer blanko - MUSTER Anschreiben an Vermieter - MUSTER Bescheinigung für Arbeitnehmer bei Aus - Maßnahmen und Hilfe der ServiCon – Partner für Verbundgruppen — SERVICON
Profitieren Sie mit Ihren Mitgliedern von den unterschiedlichsten Hilfsangeboten aus den Bereichen Telekommunikation, Versicherungen, IT, Marketing oder Personal. - Neben dem großen informativen Hilfsangebot des DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V. was sie - HIER - finden, hat die ServiCon zusammen mit Ihren Partnern ein Hilfspaket für Verbundgruppen und deren Mitglieder zusammengestellt
Gemeinde Denzlingen
Wenn Unternehmen aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in diesem Jahr fällige Steuerzahlungen nicht leisten können, sollen diese Zahlungen auf Antrag befristet und grundsätzlich zinsfrei gestundet werden. Den Antrag können Unternehmen bis zum 31. Dezember 2020 bei ihrem Finanzamt stellen.
Hier finden Sie das vereinfachte Antragsformular für Stundungen bzw. Anpassungen von Vorauszahlungen, welches bei Ihrem zuständigen Finanzamt einzureichen ist.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich ebenfalls gerne zur Verfügung. Sie finden die zuständigen Ansprechpartner hier.
Hier finden Sie das vereinfachte Antragsformular für Stundungen bzw. Anpassungen von Vorauszahlungen, welches bei Ihrem zuständigen Finanzamt einzureichen ist.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich ebenfalls gerne zur Verfügung. Sie finden die zuständigen Ansprechpartner hier.
Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises Emmendingen mbH
- Coronavirus - Unterstützung und Hilfe für Unternehmen
Aufgrund der aktuellen Auswirkungen des Corona-Virus auf die Wirtschaft sind auch die Unternehmen im Landkreis Emmendingen von finanziellen Härten betroffen. Die Wirtschaftsförderung bereitet hier wichtige Informationen für die Unternehmen auf und informiert über Unterstützungsmöglichkeiten. Wegen der dynamischen Lage übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität.
Wirtschaftsnetzwerk Denzlingen
- Denzlingen hält zusammen - Startseite
Wir wollen das Denzlingen auch nach der Corona-Krise noch so ist wie zuvor. - Wirtschaftsnetzwerk Denzlingen - Ihr Ansprechpartner
Mehr als 90 Mitglieder aus Handwerk, Handel, Dienstleistung, Freie Berufe und Landwirtschaftlichen Betrieben bilden das Wirtschaftsnetzwerk Denzlingen.