Startseite zum Kontaktformular Telefon zum Menü
GebärdenspracheLeichte Sprache Erklärung zur Barrierefreiheit Icon: Stoppen der AnimationTitelbild-Animation stoppen
Gemeinde Denzlingen
Hauptstraße 110
D-79211 Denzlingen
Fon+49 (7666) 611-0
Mail
Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag:15.00-18.00 Uhr

Zuschussförderung zum Kauf eines (E-) Lastenrads oder eines (E-) Lastenanhängers

Auszug aus der Förderrichtlinie 2025:
Was wird gefördert?
Wie wird gefördert?
Wer wird gefördert?
Verwendungsnachweise
Mit folgendem Antragsformular können Sie den Förderantrag (rein digital) stellen.

Sie haben Fragen dazu?
Frau Scholz ist hier die richtige Ansprechpartnerin:

Kontakt:
Tel.: 07666/611-1742
E-Mail: hier klicken (es öffnet sich ihr Standard E-Mailprogramm)
1. Antragsteller/ Antragstellerin
2. Zuschuss zur Anschaffung eines Lastenrads oder Lastenanhängers
Ich beantrage einen Zuschuss für folgendes Fahrzeug
Lastenrad mit Elektroantrieb( Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h, Zuladung maind. 40 kg)

Lastenrad muskelbetrieben (Zuladung mind. 40 kg)

(E-) Lastenanhänger( Zuladung mind. 40 kg)

Zuschuss: 25% der Anschaffungskosten
  • E- Lastenrad neu: max. 500€/ E- Lastenrad gebraucht: max. 400€
  • Lastenrad muskelbetrieben neu: max. 300 €/ Lastenrad muskelbetrieben gebraucht: max. 200€
  • (E-) Lastenanhänger neu: max. 500 €/ (E-) Lastenanhänger gebraucht: max. 400€
Bitte beachten: Förderbedingung für Lastenräder und Lastenanhänger mit Elektroantrieb ist der Bezug von Ökostrom im Haushalt des Antragstellers( Nachweis erforderlich).
Anschaffungskosten EUR
3. Erklärungen
Mir ist bekannt, dassMir ist bekannt, dass
  • die Gemeinde Denzlingen berechtigt ist, alle in diesem Antrag und den Verwendungsnachweisen enthaltenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1a DSGVO zum Zwecke der Antragsbearbeitung elektronisch zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten sowie mich per E- Mail auf Neuerungen und Informationen hinzuweisen.
    Sie können jederzeit gegenüber der Gemeinde Denzlingen die Berichtigung Art. 16 DSGVO, Löschung Art. 17 DSGVO und Einschränkung der Verarbeitung Art. 18 DSGVO einzelner personenbezogener Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angaben von Gründen von Ihrem Widerrufsrecht nach Art.7 DSGVO gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung ,mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen.
    Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E- Mail oder per Fax an die Gemeinde Denzlingen übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.
  • Bei Auszahlung der Förderung eine automatische Benachrichtigung erfolgt.
  • der/die Antragsstellende gemäß der Förderrichtlinien verpflichtet ist, für den Zeitraum von 36 Monaten eine Plakette der Gemeinde Denzlingen( abzuholen im Rathaus) sichtbar an dem geförderten Fahrzeug/ Anhänger anzubringen.
  • ich verpflichtet bin, unverzüglich der Gemeinde anzuzeigen, wenn sich für die Bewilligung maßgebliche Umstände ändern.
  • die Gemeinde Denzlingen jederzeit von ihrem Recht gebrauch machen kann, die Einhaltung der oben genannten Selbstverpflichtung im Laufe der 36 Monate zu überprüfen.
4. notwendige Anlagen/ Verwendungsnachweise
(max. 10 MB)
(max. 10 MB)
(max. 10 MB)
(max. 10 MB)
(max. 10 MB)
* Pflichtfelder