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Gemeinde Denzlingen
Hauptstraße 110
D-79211 Denzlingen
Fon+49 (7666) 611-0
Mail
Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag:15.00-18.00 Uhr

Förderung von bidirektionalen Wallboxen

Auszug aus der Förderrichtlinie 2025:

Mit einer bidirektionalen Wallbox der Variante V2H (Vehicle-to-Home) ist es möglich, das eigene Haus mit Strom aus der E-Auto-Batterie zu versorgen. Tagsüber kann überschüssiger PV-Strom über das E-Auto gespeichert und bei Bedarf abgegeben werden. Noch ist die bidirektionale Wallbox eine Nischentechnologie mit bestimmten Einschränkungen beim Betrieb, aber die Möglichkeiten, sie zu nutzen, wachsen.
Was wird gefördert?
Wie wird gefördert?
Wer wird gefördert?
Verwendungsnachweise
Mit folgendem Antragsformular können Sie den Förderantrag (rein digital) stellen.

Sie haben Fragen dazu?
Frau Scholz ist hier die richtige Ansprechpartnerin:

Kontakt:
Tel.: 07666/611-1742
E-Mail: hier klicken (es öffnet sich ihr Standard E-Mailprogramm)
1. Antragssteller / Antragsstellerin
2. Bidirektionale Wallbox
Zuschuss: Übernahme 50% der förderfähigen Kosrten, max. 500 €
3. Der Antrag bezieht sich auf folgendes Objekt in Denzlingen
4. Erklärungen
Ich versichere, dass
Mir ist bekannt, dass

- zu Unrecht - insbesondere aufgrund unzutreffender Angaben oder wegen Nichtbeachtung der geltenden Richtlinien und Bestimmungen der Zuschusszusage erhaltene Zuschüsse an die Gemeinde Denzlingen zurück zu zahlen sind.
- bei Auszahlung der Förderung eine automatische Benachrichtigung erfolgt.
- die Gemeinde Denzlingen berechtigt ist, alle in diesem Antrag und den Verwendungsnachweisen erhaltenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1a DSGVO zum Zwecke der Antragsbearbeitung elektronisch zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten sowie mich per E-Mail auf Neuerungen und Informationen hinzuweisen.
- Sie können jederzeit gegenüber der Gemeinde Denzlingen die Berichtigung Art. 16 DSGVO, Löschung Art. 17 DSGVO und Einschränkung der Verarbeitung Art. 18 DSGVO einzelner personenbezogener Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angaben von Gründen von Ihrem Widerrufsrecht nach Art.7 DSGVO gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung ,mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen.
- Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E- Mail oder per Fax an die Gemeinde Denzlingen übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.
- die Gemeinde Denzlingen ihre Widerrufsmöglichkeiten wahrnehmen kann bei nicht der Richtlinie entsprechender Ausführung oder nicht rechtzeitiger Vorlage geforderter Nachweise.
5. Verfahrenshinweise und Anlagen
Antragstellung innerhalb von 6 Monaten nach Installation der bidirektionalen Wallbox.
(max. 10 MB)
(max. 10 MB)
(max. 10 MB)
(max. 10 MB)
(max. 10 MB)
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