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Gemeinde Denzlingen
Hauptstraße 110
D-79211 Denzlingen
Fon+49 (7666) 611-0
Mail
Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag:15.00-18.00 Uhr

Förderung von bidirektionalen Wallboxen

Auszug aus der Förderrichtlinie 2024:

Mit einer bidirektionalen Wallbox der Variante V2H (Vehicle-to-Home)12 ist es möglich, das eigene Haus mit Strom aus der E-Auto-Batterie zu versorgen. Tagsüber kann überschüssiger PV-Strom über das E-Auto gespeichert und bei Bedarf abgegeben werden. Noch ist die bidirektionale Wallbox eine Nischentechnologie mit bestimmten Einschränkungen.13beim Betrieb, aber die Möglichkeiten, sie zu nutzen, wachsen.

Was wird gefördert?
Erwerb, Installation und Inbetriebnahme bidirektionaler Wallboxen der Variante V2H.14 Voraussetzung für eine Förderung ist der Betrieb einer PV-Anlage mit mind. 4,0 kWp am gleichen Hausanschluss sowie der Bezug von Ökostrom.
Pro Objekt wird maximal eine bidirektionale Wallbox gefördert.

Wie wird gefördert?
Die Gemeinde Denzlingen übernimmt 50% der förderfähigen Kosten, max. 500 € nach Abschluss der Installation.

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Eigentümergemeinschaften (bzw. entsprechend Vertretungsberechtigte bei mehreren Eigentümern, z.B. Hausverwalter oder Verwaltungsbeiräte) von Ein- oder Zweifamilienhäusern in Denzlingen sind.

Verwendungsnachweis
Als Verwendungsnachweis müssen zusammen mit dem Antrag folgende Unterlagen spätestens sechs Monate nach der Installation eingereicht werden:
  • Nachweis der Installation der bidirektionalen Wallbox durch Rechnung.
  • Nachweis über den Bezug von Ökostrom oder Wechselantrag auf Ökostrom15
  • Eintrag der eigenen PV-Anlage in das Marktstammdatenregister
  • Foto der installierten bidirektionalen Wallbox
1. Antragssteller / Antragsstellerin
Vorname*
Nachname*
ggf. Institut
Straße, Hausnummer*
PLZ.*
Ort*
Telefon*
E-Mail*
Bank
IBAN*
BIC
2. Bidirektionale Wallbox
Zuschuss: Übernahme 50% der förderfähigen Kosrten, max. 500 €
3. Der Antrag bezieht sich auf folgendes Objekt in Denzlingen
Straße, Hausnummer*
4. Erklärungen
Ich versichere, dass
Mir ist bekannt, dass

- zu Unrecht - insbesondere aufgrund unzutreffender Angaben oder wegen Nichtbeachtung der geltenden Richtlinien und Bestimmungen der Zuschusszusage erhaltene Zuschüsse an die Gemeinde Denzlingen zurück zu zahlen sind.
- bei Auszahlung der Förderung eine automatische Benachrichtigung erfolgt.
- die Gemeinde Denzlingen berechtigt ist, alle in diesem Antrag und den Verwendungsnachweisen erhaltenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1a DSGVO zum Zwecke der Antragsbearbeitung elektronisch zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten sowie mich per E-Mail auf Neuerungen und Informationen hinzuweisen.
- Sie können jederzeit gegenüber der Gemeinde Denzlingen die Berichtigung Art. 16 DSGVO, Löschung Art. 17 DSGVO und Einschränkung der Verarbeitung Art. 18 DSGVO einzelner personenbezogener Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angaben von Gründen von Ihrem Widerrufsrecht nach Art.7 DSGVO gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung ,mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen.
- Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E- Mail oder per Fax an die Gemeinde Denzlingen übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.
- die Gemeinde Denzlingen ihre Widerrufsmöglichkeiten wahrnehmen kann bei nicht der Richtlinie entsprechender Ausführung oder nicht rechtzeitiger Vorlage geforderter Nachweise.
5. Verfahrenshinweise und Anlagen
Antragstellung innerhalb von 6 Monaten nach Installation der bidirektionalen Wallbox.
Nachweis der Installation der bidirektionalen Wallbox durch Rechnung.*
(max. 10 MB)
Zahlungsnachweis
(max. 10 MB)
Nachweis über den Bezug von Ökostrom oder Wechselantrag auf Ökostrom*
(max. 10 MB)
Eintrag der eigenen PV-Anlage in das Marktstammdatenregister*
(max. 10 MB)
Foto der installierten bidirektionalen Wallbox*
(max. 10 MB)
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