Förderung von bidirektionalen Wallboxen
Auszug aus der Förderrichtlinie 2024:
Mit einer bidirektionalen Wallbox der Variante V2H (Vehicle-to-Home)12 ist es möglich, das eigene Haus mit Strom aus der E-Auto-Batterie zu versorgen. Tagsüber kann überschüssiger PV-Strom über das E-Auto gespeichert und bei Bedarf abgegeben werden. Noch ist die bidirektionale Wallbox eine Nischentechnologie mit bestimmten Einschränkungen.13beim Betrieb, aber die Möglichkeiten, sie zu nutzen, wachsen.
Was wird gefördert?
Erwerb, Installation und Inbetriebnahme bidirektionaler Wallboxen der Variante V2H.14 Voraussetzung für eine Förderung ist der Betrieb einer PV-Anlage mit mind. 4,0 kWp am gleichen Hausanschluss sowie der Bezug von Ökostrom.
Pro Objekt wird maximal eine bidirektionale Wallbox gefördert.
Wie wird gefördert?
Die Gemeinde Denzlingen übernimmt 50% der förderfähigen Kosten, max. 500 € nach Abschluss der Installation.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Eigentümergemeinschaften (bzw. entsprechend Vertretungsberechtigte bei mehreren Eigentümern, z.B. Hausverwalter oder Verwaltungsbeiräte) von Ein- oder Zweifamilienhäusern in Denzlingen sind.
Verwendungsnachweis
Als Verwendungsnachweis müssen zusammen mit dem Antrag folgende Unterlagen spätestens sechs Monate nach der Installation eingereicht werden:
Mit einer bidirektionalen Wallbox der Variante V2H (Vehicle-to-Home)12 ist es möglich, das eigene Haus mit Strom aus der E-Auto-Batterie zu versorgen. Tagsüber kann überschüssiger PV-Strom über das E-Auto gespeichert und bei Bedarf abgegeben werden. Noch ist die bidirektionale Wallbox eine Nischentechnologie mit bestimmten Einschränkungen.13beim Betrieb, aber die Möglichkeiten, sie zu nutzen, wachsen.
Was wird gefördert?
Erwerb, Installation und Inbetriebnahme bidirektionaler Wallboxen der Variante V2H.14 Voraussetzung für eine Förderung ist der Betrieb einer PV-Anlage mit mind. 4,0 kWp am gleichen Hausanschluss sowie der Bezug von Ökostrom.
Pro Objekt wird maximal eine bidirektionale Wallbox gefördert.
Wie wird gefördert?
Die Gemeinde Denzlingen übernimmt 50% der förderfähigen Kosten, max. 500 € nach Abschluss der Installation.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Eigentümergemeinschaften (bzw. entsprechend Vertretungsberechtigte bei mehreren Eigentümern, z.B. Hausverwalter oder Verwaltungsbeiräte) von Ein- oder Zweifamilienhäusern in Denzlingen sind.
Verwendungsnachweis
Als Verwendungsnachweis müssen zusammen mit dem Antrag folgende Unterlagen spätestens sechs Monate nach der Installation eingereicht werden:
- Nachweis der Installation der bidirektionalen Wallbox durch Rechnung.
- Nachweis über den Bezug von Ökostrom oder Wechselantrag auf Ökostrom15
- Eintrag der eigenen PV-Anlage in das Marktstammdatenregister
- Foto der installierten bidirektionalen Wallbox