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Gemeinde Denzlingen
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Merkblatt zu Feuer im Freien

21.07.2023
Das Landratsamt Emmendingen hat zur Eindämmung der Waldbrandgefahrt ein Merkblatt zum Umgang von Feuer im Freien erstellt, um mit diesen Informationen und Hinweisen die Waldbrandgefahr zu reduzieren. Im Grundsatz gilt, dass man im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Meter vom Wald kein Feuer entzünden darf. Beim Umgang mit Feuer und brennenden oder glimmenden Gegenständen müssen Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden, die im Detail im Merkblatt aufgeführt sind. So dürfen etwa pflanzliche Abfälle im Außenbereich nur auf dem Grundstück verbrannt werden, auf dem sie anfallen. Pflanzliche Abfälle müssen auf den Grünschnittsammelstellen des Landkreises angeliefert oder in den Boden eingearbeitet werden. Nur wenn dies nicht möglich ist, ist ein Verbrennen überhaupt zulässig. Das Verbrennen von Althölzern, alten Möbeln und Abbruchhölzern ist generell verboten. Ein Feuer muss ständig durch die Anwesenheit einer volljährigen Person beaufsichtigt werden und die Glut beim Verlassen vollständig erloschen sein und mit Erde abgedeckt werden. Die Sicherheitsmaßnahmen müssen konsequent eingehalten werden: Denn wer ein Feuer entfacht, haftet für entstehende Schäden.

Wichtiger Hinweis: Eine Anmeldung von Nutzfeuern bei der Integrierten Leitstelle in Emmendingen oder bei der örtlichen Feuerwehr ist nicht möglich, die Leitstelle kann somit auch keine Genehmigung für ein Nutzfeuer erteilen. Muss die Feuerwehr wegen eines Brandes in der Natur ausrücken, kann der Verursacher beispielsweise bei grober Fahrlässigkeit zu Kostenersatz herangezogen werden. Die Entscheidung trifft die Gemeinde.