Entscheidung zu Zählertausch: Balkonkraftwerk – Viele können Geld zurückverlangen
18.09.2023
Wer ein Balkonkraftwerk installieren will und noch einen alten Stromzähler hat, muss ihn vom Netzbetreiber austauschen lassen. Dass der Netzbetreiber für die Kosten dieses Tausches aufkommen muss, geht aus einem Artikel von Judith A. Sägesser in der Stuttgarter Zeitung hervor. Die Clearingstelle des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz klärt als neutrale Instanz außergerichtlich Streitigkeiten unter anderem beim Erneuerbare-Energien-Gesetz. Sie empfahl am 22. Februar 2023, der Messstellenbetreiber habe „keinen Anspruch gegen die Anlagenbetreiberin bzw. den -betreiber auf Zahlung eines angemessenen Entgeltes“.
Wer für den Zählertausch Gebühren an seinen Netzbetreiber entrichtet hat, kann diese gegebenenfalls zurückfordern.
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