Der Kinderreisepass wird abgeschafft
27.11.2023
Aufgrund einer Änderung des Passgesetzes werden ab dem 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Künftig werden auch für Kinder je nach Reiseziel ein Personalausweis (Kosten: 22,80 €, europäisches Ausland) oder ein Reisepass (Kosten 37,50 €, nichteuropäisches Ausland) mit einer Gültigkeit von jeweils sechs Jahren ausgestellt. Mit Fragen zu den Einreisebestimmungen des Ziellandes wenden Sie sich bitte an das Auswärtige Amt.
Die Ausweispflicht besteht weiterhin erst ab einem Alter von 16 Jahren, soweit kein Dokument für eine Auslandsreise benötigt wird.
Bei einer bevorstehenden Reise ist daher auf die jeweilige Bearbeitungszeit der Ausweise bzw. Pässe zu achten. Die Bundesdruckerei hat bei Personalausweisen aktuell eine Bearbeitungszeit von 2 bis 3 Wochen und bei Reisepässen von etwa 4 Wochen.
Zur Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Altes Ausweisdokument
- Geburtsurkunde (wenn noch kein Dokument vorhanden)
- Ein aktuelles biometrisches Passbild
- Zustimmungserklärung der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten
- Personalausweis bzw. Reisepass der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten
Ebenso ist die persönliche Vorsprache des Kindes mit einem sorgeberechtigten Elternteil erforderlich.
Für Fragen steht das Bürgerbüro unter Telefon 611-1330, 611-1331 oder 611-1332 oder per E-Mail buergerbuero@denzlingen.de zur Verfügung.