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Gemeinde Denzlingen
Hauptstraße 110
D-79211 Denzlingen
Fon+49 (7666) 611-0
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Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag:15.00-18.00 Uhr

Änderung Landesbauordnung Baden-Württemberg

04.01.2024
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir möchten darüber informieren, dass die Landesbauordnung Baden-Württemberg geändert wurde. Hintergrund ist insbesondere die Digitalisierung baurechtlicher Verfahren.

Die Neuerungen sind am 25. November 2023 in Kraft getreten und beinhalten unter anderem, dass Anträge und Bauvorlagen direkt beim Landratsamt Emmendingen als untere Baurechtsbehörde eingereicht werden und nicht mehr wie in der Vergangenheit über die Gemeinde. Nach Ablauf eines Übergangszeitraums soll ab dem 1. Januar 2025 eine Einreichung in Papierform ausgeschlos-sen und nur noch elektronisch möglich sein. Außerdem wurden die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass baurechtliche Entscheidungen durch die Baurechtsbehörde von nun an elektronisch bekannt gegeben werden können.

Ebenfalls bedeutend ist die Neuerung, dass keine standardmäßige Nachbarbeteiligung im Rahmen baurechtlicher Verfahren mehr durchgeführt wird. Die Beteiligung angrenzender Nachbarn ist auf Fälle begrenzt, in denen diese tatsächlich unmittelbar betroffen sind – also bei Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften. Allen beteiligten Nachbarin-nen und Nachbarn, die in ihren Belangen berührt sein könnten, gibt die Baurechtsbehörde ihre Entscheidung nach Abschluss des Verfahrens bekannt.
Die Gemeinde Denzlingen bietet im Rahmen einer Bauberatung nach wie vor die Möglichkeit an, sich vor Einreichung eines formellen Baugesuchs über die rechtlichen Vorgaben zu informieren und über die planerische Zielsetzung der Gemeinde auszutauschen. Wir freuen uns, wenn Sie das An-gebot wahrnehmen und sich hierzu an Frau Jurzinski vom Verbandsbauamt wenden (Tel.: 07666/611-1722, E-Mail: N.Jurzinski@Denzlingen.de).

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