Pressemitteilung der BruderhausDiakonie: Vorhaben "Haus Bischoff" in Denzlingen wird nicht verwirklicht
17.09.2024
Die Versorgung der Klientel ist gesichert. Die BruderhausDiakonie wird das Vorhaben Haus Bischoff in Denzlingen, ein Wohnhaus für Menschen mit psychischer Erkrankung, nicht weiter verfolgen.Der Bedarf an Plätzen für Menschen mit psychischer Erkrankung in der sogenannten Besonderen Wohnform im Landkreis Emmendingen sowie die Voraussetzungen für Bauvorhaben haben sich geändert. Zahlreiche Akteure hatten mit großem Engagement das Vorhaben verfolgt, in Denzlingen ein Wohnhaus für Menschen mit psychischer Erkrankung mit entsprechender Betreuung umzusetzen. „Doch trotz der gemeinsamen Bemühungen konnte das Projekt aufgrund unerwarteter Herausforderungen nicht, wie geplant, verwirklicht werden“, berichtet Jürgen Beißinger, Leiter Region Baden der BruderhausDiakonie. Als Herausforderung nennt er insbesondere die Baupreisentwicklung.
Die mit dem "Haus Bischoff" in Denzlingen geplante Besondere Wohnform richtete sich an zwölf Menschen mit psychischer Erkrankung, die, so das Konzept, in kleinen Wohneinheiten mit Gemeinschaftsräumen ein Einzelzimmer bewohnen und entsprechend ihres Unterstützungsbedarfs individuelle Hilfen erhalten. Im Januar 2018 hatte Jürgen Beißinger bei einem Informationsabend in Denzlingen das Angebot Interessierten bekannt gemacht. Im Februar 2019 stimmte der Gemeinderat der Realisierung des Wohnhauses zu. „Da sich die Voraussetzungen für den Bau eines Wohnhauses für Menschen mit psychischer Erkrankung geändert haben, ziehen wir unsere Pläne zurück“, sagt Regionalleiter Beißinger.
Dr. Ulrike Kleinknecht-Strähle, Sozialdezernentin des Landkreises, bedauert die Entscheidung des Trägers und betont: „Wir werden weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, um das Betreuungsangebot für Menschen mit psychischen Erkrankungen bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und dafür Sorge tragen, dass die erforderlichen Hilfen zur Verfügung gestellt werden.“
Der Grundstückskaufvertrag zwischen der BruderhausDiakonie und der Gemeinde Denzlingen beinhaltet unter anderem ein Rückerwerbsrecht der Gemeinde, sollte die vorgesehene Nutzung und Bebauung nicht umgesetzt werden. „Die Rückübertragung erfolgt im Herbst 2024“, teilt der Denzlinger Bürgermeister Markus Hollemann mit.
Quelle: Pressemitteilung der BruderhausDiakonie vom 16. September 2024