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Ab Dienstag gelten wieder Corona-Beschränkungen im Landkreis Emmendingen

15.03.2021
Am Sonntag 14. März hat das Gesundheitsamt im Landkreis festgestellt, dass der Inzidenzwert (7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner) an 3 Tagen in Folge den Wert von 100 überschritten hat. Am Freitag betrug der Wert 102,8, am Samstag 101,0 und am Sonntag 104,6.

Nach der Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg vom 7. März hat dies zur Konsequenz, dass verschiedene Lockerungen, die am Montag, 8. März in Kraft getreten sind, ab dem 2. Werktag nach der obigen Feststellung nicht mehr gelten.

Das Landratsamt hat hierzu am Sonntag eine Allgemeinverfügung veröffentlicht.

So gelten ab Dienstag, den 16. März, im Landkreis Emmendingen folgende Verschärfungen der Coronaverordnung (nach § 20 Absatz 5 Nr. 1-5).
• Erweiterte Kontaktbeschränkungen: Es sind nur noch Ansammlungen, private Zusammenkünfte und Veranstaltungen gestattet, wenn sich diese aus Angehörigen eines Haushalts und höchstens einer weiteren Person eines anderen Haushalts zusammensetzen; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit.
• Der Betrieb von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten für den Publikumsverkehr ist untersagt.
• Schließung von Sportanlagen für den Amateur- und individuellen Freizeitsport. Das gilt nicht für weitläufige Außensportanlagen, die von nicht mehr als den Angehörigen eines Haushalts und höchstens einer weiteren Person eines anderen Haushalts genutzt werden. Kinder bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit.
• Der Einzelhandel darf kein Click & Meet (Öffnung nach vorheriger Terminvergabe) anbieten.
• Der Betrieb von Betrieben zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen (Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios, sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen) mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen, insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege ist untersagt.
• Friseure und Barbershops bleiben geöffnet.

Die oben genannten Rechtsfolgen treten wieder außer Kraft, wenn das Landratsamt Emmendingen – Gesundheitsamt – eine seit 5 Tagen in Folge bestehende 7-Tages-Inzidenz von weniger als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner feststellt und dies ortsüblich bekanntmacht. Diese Wirkung tritt dann bereits am Tag nach der ortsüblichen Bekanntmachung ein.
Nach der Vorgabe der Coronaverordnung kann das Gesundheitsamt bei der Bewertung der Inzidenzwerte die Diffusität des Infektionsgeschehens im Landkreis angemessen berücksichtigen. Dies bedeutet, dass bei Vorliegen eines nicht diffusen Infektionsgeschehens ausnahmsweise eine Abweichung von den Schwellenwerten der Coronaverordnung gerechtfertigt sein kann. Eine solche Ausnahmemöglichkeit ist im Landkreis Emmendingen derzeit nicht gegeben.

Wie das Gesundheitsamt auch in seinem Lagebericht am vergangenen Freitag ausführlich dargestellt hat, muss nach wie vor von einem diffusen Infektionsgeschehen ausgegangen werden, das sich nicht in relevanter Weise auf ein größeres, klar abgrenzbares Ausbruchsgeschehen in einer Einrichtung oder in einem Betrieb zurückführen lässt. Das Infektionsgeschehen wird derzeit durch eine größere Zahl von Ausbrüchen in Familien und in Familienverbünden in mehreren Orten im Landkreis dominiert. Hinzu kommen vermehrt SARS-CoV2-Fälle in Kindergärten (derzeit in mindestens 5 Einrichtungen) und Schulen (ebenfalls mindestens 5). Mehrfach wurden Folgefälle festgestellt. Zu beachten ist ebenfalls, dass die britische, sehr ansteckende Variante des Coronavirus mittlerweile fast ¾ der Infektionen ausmacht.

„Ich bedaure den erneuten Anstieg der Fallzahlen im Landkreis sehr und verstehe die Enttäuschung vieler Bürgerinnen und Bürger über die Rücknahme der Lockerungen“, erklärt Landrat Hanno Hurth. „Allerdings müssen wir gerade die sehr ansteckende britische Variante des Coronavirus sehr ernst nehmen. Ich hoffe sehr, dass wir mit der steigenden Zahl von Impfungen und auch vermehrten Testungen möglichst bald diese 3. Welle im Landkreis überwinden können.“

Quelle: Pressemitteilung Landkreis Emmendingen vom 14.03.2021

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