Corona-Verordnung in der ab 22. März gültigen Fassung
22.03.2021
Mit Beschluss vom 19. März 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) geändert. Die Änderungen treten am 22. März 2021 in Kraft.