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Landkreis Emmendingen kann Öffnungsstufe 3 vorziehen

07.06.2021
Gaststätten dürfen von 6:00 bis 1:00 Uhr geöffnet haben
Bereits seit Montag, 7. Juni 2021 gelten im Landkreis weitere Lockerungen, weil der Landkreis Emmendingen die neuen Regelungen der vom Land neu geschaffenen 35-er-Inzidenz umsetzen kann. Dazu zählt vor allem der Wegfall der Testpflicht in der Außengastronomie und in Freibädern sowie mehr Teilnehmende beim Veranstaltungen.

Der Landkreis kann außerdem nach der neugefassten Corona-Verordnung die Öffnungsstufe 3 vorziehen, da er seit dem 19. Mai die 7-Tage-Inzidenz von 50 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen nicht mehr überschritten hat.

Ab 7. Juni 2021 gelten zusätzlich folgende Regelungen.
• Gastronomische Betriebe und Shisha- und Raucherbars können von 6:00 bis 1:00 Uhr öffnen. Das Rauchen ist nur außerhalb geschlossenen Räumen gestattet.
• Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder dürfen sowohl im Innenbereich- als auch im Außenbereich öffnen.
• Bei Vortrags- und Informationsveranstaltungen in geschlossenen Räumen können bis zu 250 Personen teilnehmen, im Freien sind bis zu 750 Personen erlaubt.
• Gremiensitzungen von juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Betriebsversammlungen und Veranstaltungen der Tarifpartner sind mit bis zu 750 Teilnehmenden im Freien und in Innenräumen mit bis zu 250 Personen möglich.
• Bei Kulturveranstaltungen sind in geschlossenen Räumen bis zu 250 Personen erlaubt, im Freien können bis 750 Besucherinnen und Besucher kommen.
• Bei Sport-Wettkampfveranstaltungen im Freien können bis zu 750 Zuschauerinnen und Zuschauer teilnehmen, in Innenräumen sind bis zu 250 Personen erlaubt.
• Freizeitparks und sonstige Freizeiteinrichtungen können wieder öffnen.
• Vergnügungsstätten wie Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungs- und –Annahmestellen dürfen von 6:00 bis 1:00 Uhr öffnen.

Die Abstands- und Hygieneregeln und die Maskenpflicht gelten weiterhin.


Quelle: Landkreis Emmendingen