Startseite zum Kontaktformular Telefon zum Menü
GebärdenspracheLeichte Sprache Erklärung zur Barrierefreiheit Icon: Stoppen der AnimationTitelbild-Animation stoppen
Gemeinde Denzlingen
Hauptstraße 110
D-79211 Denzlingen
Fon+49 (7666) 611-0
Mail
Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag:15.00-18.00 Uhr

Öffentliche Ausschreibung für die Neuverpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes der Jagdgenossenschaft Denzlingen ab dem 1. April 2022 bis zum 31. März 2028

25.10.2021
Aufgrund der Bestimmungen des Jagd-und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) und der Satzung der Jagdgenossenschaft Denzlingen vom 14.04.2021 (Bekanntmachung am 28.05.2021) wird der gemeinschaftliche Jagdbezirk mit 2 Jagdbögen durch Einholung schriftlicher Angebote zum 1.April 2022 neu verpachtet. Die Verpachtung erfolgt vom 01.April 2022 bis zum 31. März 2028 für die Dauer von 6
Jahren.

Folgende Jagdbögen stehen ab dem 1. April 2022 zur Verpachtung an:
-Jagdbogen Denzlingen I, westlich der ICE-Bahnlinie (778 ha) davon bejagbar 627 ha.
-Jagdbogen Denzlingen II, östlich der ICE-Bahnlinie (884 ha) davon bejagbar 581 ha.
Eine Änderung der Flächengrößen ist nach Fortschreibung des Jagdkatasters möglich.

Bezüglich der Abgrenzungen der Jagdbögen wird auf den Übersichtsplan des Jagdkatasters Denzlingen vom 14.04.2021, welcher auf der Homepage der Gemeinde Denzlingen eingesehen werden kann, verwiesen.

Schriftliche Angebote mit Nachweis der Jagdpachtfähigkeit sind bis zum 30.11.2021 in verschlossenem Umschlag (Aufschrift: Jagdverpachtung) an die Gemeinde Denzlingen-Ordnungsamt- Hauptstraße 110, 79211 Denzlingen einzureichen.

Die Verpächterin behält sich die Zuschlagserteilung vor und ist weder an das Höchstgebot gebunden noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet. Der Gemeinderat entscheidet durch freihändige Vergabe.

Bewerber sollten bitte das Bewerbungsformular (s.u.) inklusive Nennung des gewünschten Jagdbogens vollständig ausfüllen. Es können max. zwei Jagdbögen angegeben werden; gemeinschaftliche Jagdbewerber reichen eine Bewerbung ein.

Als Bewertungskriterien bei einem Zuschlag erwartet die Gemeinde Denzlingen aussagekräftige Unterlagen und Nachweise.

Hinweis:
Aufgrund des neuen JWMG und der hierzu ergangenen Durchführungsverordnungen können später eingereichte Bewerbungen nicht oder erst bei einer dann erneuten
Durchführung einer Jagdgenossenschaftsversammlung mit entsprechender Beschlussfassung berücksichtigt werden.
Kontaktpersonen:
Weitere Auskünfte über die Gestaltung der Jagdbögen, das Vergabeverfahren und die Jagdbedingungen erteilt Ihnen Herr Sillmann, Hauptamtsleiter, Telefon 07666/611-103, j.sillmann@denzlingen.de,
oder Herr Kleiser, Leiter des Ordnungsamtes, Telefon 07666/611-115, k.kleiser@denzlingen.de.