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Gemeinde Denzlingen
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Informationen über die Auswirkungen von „Schottergärten“

15.02.2022
Durch die Anlage von Schottergärten werden in den letzten Jahren vermehrt Flächen versiegelt, die ursprünglich als Grünflächen angelegt waren. Betroffen sind hierbei unter anderem Flächen in den Vorgartenbereichen. Durch die Anlage von Schottergärten entstehen enorme negative Auswirkungen für die Biodiversität und das Mikroklima, da diese Steinflächen keinen Lebensraum für Insekten bieten, eine Versickerung von Regenwasser verhindern und sich überdurchschnittlich stark erwärmen.

Wie ist die rechtliche Situation?

In vielen Neubaugebieten ist bereits über die Vorschriften des Bebauungsplans geregelt, dass Schottergärten unzulässig sind. Auch die Landesbauordnung BW schreibt bereits seit den 90er-Jahren vor, dass unbebaute Flächen zu begrünen sind. Über die Einführung des § 21a NatschG BW im Jahr 2020 ist nun auch abschließend klargestellt, dass Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten keine Grünfläche im Sinne des § 9 Landesbauordnung sind. Hierüber ist somit abschließend klargestellt, dass die Anlage von Schottergärten in Baden-Württemberg generell nicht gestattet ist.

Die Gemeindeverwaltung möchte dieses zum Anlass nehmen, um alle Bürger über mögliche negative Auswirkungen von Schottergärten zu informieren und für das Thema zu sensibilisieren.

Gerne verweisen wir in diesem Zusammenhang auch auf die nachfolgenden Ausführungen des Landratsamts Emmendingen/Amt für Bauen und Naturschutz zu den negativen Auswirkungen von Schottergärten:

Was ist ein Schottergarten?

Als Schottergarten werden Gartenflächen bezeichnet, die großflächig mit Schotter bedeckt sind (s. Fotos). Pflanzen oder Grünflächen kommen wenig bis gar nicht vor. Hauptgrund für die Anlage eines Schottergartens ist eine vermeintlich ordentliche Erscheinung der Fläche und die Annahme, dies mit geringem Pflegeaufwand erreichen zu können. Tatsächlich sind Schottergärten teuer in der Anschaffung und intensiv in der Pflege. Da sich auf Kies und Schotter im Laufe der Zeit Moose und Algen ansetzen, muss ein Schottergarten regelmäßig gereinigt werden, um nicht ungepflegt zu wirken. Zudem bleiben zwischen den Steinen Laub und Müll hängen, die mühselig entfernt werden müssen.

Welche Einflüsse auf die Umwelt entstehen?

1. Biodiversität
In den nahezu pflanzenlosen Schottergärten finden Tiere keine Nistmöglichkeiten oder Nahrung. Gerade Vögel, Kleinsäuger, Wildbienen, Schmetterlinge und zahlreiche weitere Insektenarten sind in bebauten Gebieten auf die wenigen verbliebenen Gehölze, Grünflächen und Blühpflanzen in den Gärten angewiesen. Schottergärten können diese Strukturen nicht aufweisen, sie sind ökologisch gesehen tot. Die Folge ist ein stark reduziertes Vorkommen heimischer Tierarten und somit eine deutlich geringere Biodiversität.

2. Flächenversiegelung
Als Untergrund für die Schottergärten werden häufig wasserdichte Folien oder Unkrautvlies ausgelegt. Dadurch wird die betroffene Fläche beinahe gänzlich versiegelt. Bodenlebewesen kommen kaum bis gar nicht vor, da diese ohne Wasser nicht überlebensfähig sind. Regenwasser kann nicht versickern und fließt zumeist oberflächennah ab. Anstatt im Boden zu versickern (bis zu 200 Liter Niederschlag pro Kubikmeter) fließt das Wasser aus Schottergärten in die Kanalisation. Manche Kommunen erheben daher Gebühren für das abfließende Regenwasser, Schottergärten werden als vollversiegelte Fläche eingestuft.

3. Mikroklima
Pflanzen kühlen mit der Verdunstung von Wasser die Umgebung. Da Pflanzen in Schottergärten weitgehend fehlen, entfällt diese natürliche Abkühlung. Zusätzlich zu den ohnehin erhöhten Temperaturen im Ortsbereich steigern Schottergärten die Temperatur. Die tagsüber erhitzten Steine speichern die Wärme bis in die Nacht hinein. Auch die Filterleistung sowie die Sauerstoffproduktion von Pflanzen entfällt in Schottergärten. So wird das Kleinklima maßgeblich von den nicht-begrünten Flächen beeinflusst, die Luft über Schottergärten wird heiß, stickig und staubig.

Rückfragen

Falls Sie weitere Fragen haben oder eine Beratung wünschen, können Sie sich gerne an die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts Emmendingen (Herr Arnold h.arnold@landkreis-emmendingen.de,Tel.: 07641/451-5029) oder das Bauamt der Gemeindeverwaltung (Frau Brandenburg, L.Brandenburg@denzlingen.de , Tel.: 07666/611-1720) wenden.

Fotos: Beispielfotos eines Schottergartens, eigene Aufnahmen der Gemeindeverwaltung


Beispiel SchottergartenBeispiel Schottergarten