Bundestagswahl am Sonntag, 26. September 2021
Ergebnis der Bundestagwahl am 26. September 2021
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Landratsamt informiert über das Ergebnis der Bundestagswahl
Bei der Bundestagswahl sind im Wahlkreis 283 Emmendingen-Lahr rund 222.000 Frauen und Männer ab 18 Jahren wahlberechtigt. Zum Wahlkreis gehören bei der Bundestagswahl alle 24 Städten und Gemeinden des Landkreises Emmendingen sowie 17 Gemeinden aus der südlichen Ortenau und aus dem Kinzigtal, also insgesamt 41 Städte und Gemeinden. Die Bundestagswahl wird für den gesamten Wahlkreis im Landratsamt Emmendingen organisiert. Die Wahlberechtigten haben zwei Stimmen: Mit der Erststimme entscheiden sie, wer von den 12 Bewerberinnen und Bewerbern die meisten Stimmen erhält und den Wahlkreis im Bundestag in den nächsten vier Jahren als direkt gewählter Wahlkreisabgeordneter bzw. Wahlkreisabgeordnete vertritt. Mit der Zweitstimme können sie aus einer Landesliste mit 24 Parteien eine Partei auswählen und damit über die Zusammensetzung des Bundestages mitbestimmen. Das Wählen ist per Briefwahl oder per Wahl in einem der 204 Wahllokale im Wahlkreis möglich. Die Wahllokale sind am Sonntag, 26. September 2021 von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Wo sich das zugeteilte Wahllokal befindet, steht auf der von der Gemeinde verschickten Wahlbenachrichtigung. Der Stimmzettel wird im Wahllokal ausgeteilt. Nach Schließung der Wahllokale werden sowohl die im Wahllokal ausgefüllten Stimmzettel als auch die per Briefwahl eingegangen Stimmzettel ausgezählt. Das Ergebnis melden die 41 Städte und Gemeinden an die Wahlzentrale im Landratsamt Emmendingen, wo das vorläufige Endergebnis noch am Wahlabend ermittelt wird. Die Ergebnisse aus allen Kommunen und das vorläufige Endergebnis werden am Wahlabend voraussichtlich nach 19:30 Uhr auf der Internetseite des Landratsamtes Emmendingen unter www.landkreis-emmendingen.de veröffentlicht.
Quelle: Landkreis Emmendingen
Quelle: Landkreis Emmendingen
Wahlscheinantrag bequem per Internet
"Hier geht's zum Wahlscheinantrag"
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Wahlscheinantrag bequem per Internet
Zur Bundestagswahl am 26. September 2021 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet oder Fax) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf unserer Homepage www.denzlingen.de an. Bitte beachten: Der Link ist nur bis Mittwoch, 22. September 2021, 12.00 Uhr, freigeschaltet. Beim Aufruf des Links auf unserer Startseite erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben. Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Bürgerbüro Denzlingen, Frau Sillmann, Tel. 611-108, Mail: buergerbüro@denzlingen.de, Fax: 611-110.
Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf unserer Homepage www.denzlingen.de an. Bitte beachten: Der Link ist nur bis Mittwoch, 22. September 2021, 12.00 Uhr, freigeschaltet. Beim Aufruf des Links auf unserer Startseite erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben. Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Bürgerbüro Denzlingen, Frau Sillmann, Tel. 611-108, Mail: buergerbüro@denzlingen.de, Fax: 611-110.
Der Urnenwahlbezirk 101-04 (Kultur & Bürgerhaus, Lothar Fischer Saal) ist „Repräsentativer Wahlbezirk“ bei der Bundestagswahl
Bei der Bundestagswahl 2021 sind deutschlandweit etwa 85.000 Wahlbezirke eingerichtet. Aus diesen Wahlbezirken wurden für die repräsentative Wahlstatistik knapp 2.600 Stichprobenwahlbezirke (ca. 3%), zufällig ermittelt. Der Urnenwahlbezirk 101-04 in Denzlingen wurde als repräsentativer Wahlbezirk ausgewählt. Mit der repräsentativen Wahlstatistik sollen Informationen über die Wahlberechtigten, die Wähler/innen, die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe nach Geschlecht und Altersgruppen geliefert werden. Darüber hinaus sind Aussagen über die Zusammensetzung der Wählerschaft der Parteien nach Geschlecht und Altersgruppen möglich.
Für die Wähler im Urnenwahlbezirk 101-04 ändert sich nichts. Es wird gewählt und das Wahlergebnis festgestellt, wie in allen anderen Wahlbezirken auch. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die Stimmzettel nur im Wahlbezirk 101-04 mit einem Aufdruck nach Geschlecht und getrennt nach sechs Altersgruppen versehen sind. Die Wähler sind verpflichtet, diese Stimmzettel mit Unterscheidungsbezeichnungen zu verwenden. Die rechtlichen Grundlagen für die repräsentative Wahlstatistik sind im Wahlstatistikgesetz geregelt. Oberster Grundsatz jeglicher Wahlstatistik ist die Wahrung des Wahlgeheimnisses und des Datenschutzes. Deshalb lässt keine Wahlstatistik Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Personen zu.
Ein Merkblatt des Bundeswahlleiters mit weiteren Informationen und dem rechtlichen Hintergrund zur repräsentativen Wahlstatistik finden Sie im Internet: www.bundeswahlleiter.de (Bereich Bundestagswahl/Rechtsgrundlagen) oder unter dem nachfolgendn Link. Sie erhalten das Merkblatt aber auch im Rathaus Denzlingen (Zentrale) oder am Wahltag direkt im Wahllokal Urnenwahlbezirk 101-04, Kultur & Bürgerhaus, Stuttgarter Straße 30.
Für die Wähler im Urnenwahlbezirk 101-04 ändert sich nichts. Es wird gewählt und das Wahlergebnis festgestellt, wie in allen anderen Wahlbezirken auch. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die Stimmzettel nur im Wahlbezirk 101-04 mit einem Aufdruck nach Geschlecht und getrennt nach sechs Altersgruppen versehen sind. Die Wähler sind verpflichtet, diese Stimmzettel mit Unterscheidungsbezeichnungen zu verwenden. Die rechtlichen Grundlagen für die repräsentative Wahlstatistik sind im Wahlstatistikgesetz geregelt. Oberster Grundsatz jeglicher Wahlstatistik ist die Wahrung des Wahlgeheimnisses und des Datenschutzes. Deshalb lässt keine Wahlstatistik Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Personen zu.
Ein Merkblatt des Bundeswahlleiters mit weiteren Informationen und dem rechtlichen Hintergrund zur repräsentativen Wahlstatistik finden Sie im Internet: www.bundeswahlleiter.de (Bereich Bundestagswahl/Rechtsgrundlagen) oder unter dem nachfolgendn Link. Sie erhalten das Merkblatt aber auch im Rathaus Denzlingen (Zentrale) oder am Wahltag direkt im Wahllokal Urnenwahlbezirk 101-04, Kultur & Bürgerhaus, Stuttgarter Straße 30.
- Infoblatt des Bundeswahlleiters zur Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik bei der Bundestagswahl am 26. September 2021.pdf
(PDF Datei - 245 KB)
Allgemeine Informationen für die Bundestagswahl am 26. September.2021
Das Bundestagswahlrecht bestimmt die Öffentlichkeitswahl (Urnenwahl) als Regelfall. Daneben besteht jedoch auch die Möglichkeit zur Briefwahl.
Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Gemeindeverwaltung die Anzahl der Wahllokale – wie bereits bei den Landtagswahlen im März erfolgreich praktiziert - auf zwei Gebäude reduziert, die Anzahl der Urnenwahlbezirke jedoch belassen. Um die Hygienevorgaben umsetzen zu können, sind die Wahlbezirke 1 bis 6 im Kultur & Bürgerhaus und die Wahlbezirke 7 bis 9 in der Schulsporthalle in der Stuttgarter Straße 15 eingerichtet.
Das für Sie zuständige Wahllokal können Sie der Wahlbenachrichtigung entnehmen, welche Ihnen bis zum 05.09.2021 zugegangen sein sollte. Eine Übersicht über die Wahllokale in Denzlingen ist unten aufgeführt. Aufgrund des zu erwartenden hohen Anteils an Briefwählerinnen/Briefwählern, werden auch dieses Mal fünf Briefwahlbezirke gebildet. Die Auszählung der Briefwahlbezirke 1 bis 4 findet in der Aula/Mensa des Bildungszentrums, Stuttgarter Straße 15, die Auszählung des Briefwahlbezirks 5 im Rathaus, Hauptstraße 110, statt.
Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Gemeindeverwaltung die Anzahl der Wahllokale – wie bereits bei den Landtagswahlen im März erfolgreich praktiziert - auf zwei Gebäude reduziert, die Anzahl der Urnenwahlbezirke jedoch belassen. Um die Hygienevorgaben umsetzen zu können, sind die Wahlbezirke 1 bis 6 im Kultur & Bürgerhaus und die Wahlbezirke 7 bis 9 in der Schulsporthalle in der Stuttgarter Straße 15 eingerichtet.
Das für Sie zuständige Wahllokal können Sie der Wahlbenachrichtigung entnehmen, welche Ihnen bis zum 05.09.2021 zugegangen sein sollte. Eine Übersicht über die Wahllokale in Denzlingen ist unten aufgeführt. Aufgrund des zu erwartenden hohen Anteils an Briefwählerinnen/Briefwählern, werden auch dieses Mal fünf Briefwahlbezirke gebildet. Die Auszählung der Briefwahlbezirke 1 bis 4 findet in der Aula/Mensa des Bildungszentrums, Stuttgarter Straße 15, die Auszählung des Briefwahlbezirks 5 im Rathaus, Hauptstraße 110, statt.
Wahlbezirk | Das Wahllokal des jeweiligen Wahlbezirks: | Sonstiges zum Wahlbezirk / Wahllokal: |
---|---|---|
101-01 | Kultur & Bürgerhaus, Stuttgarter Straße 30 | Lothar Fischer Saal |
101-02 | Kultur & Bürgerhaus, Stuttgarter Straße 30 | Lothar Fischer Saal |
101-03 | Kultur & Bürgerhaus, Stuttgarter Straße 30 | Lothar Fischer Saal |
101-04 | Kultur & Bürgerhaus, Stuttgarter Straße 30 | Lothar Fischer Saal (Repräsentativer Wahlbezirk!) |
101-05 | Kultur & Bürgerhaus, Stuttgarter Straße 30 | Kleiner Saal |
101-06 | Kultur & Bürgerhaus, Stuttgarter Straße 30 | Kleiner Saal |
101-07 | Schulsporthalle Denzlingen, Stuttgarter Straße 15 | Abteil A |
101-08 | Schulsporthalle Denzlingen, Stuttgarter Straße 15 | Abteil B |
101-09 | Schulsporthalle Denzlingen, Stuttgarter Straße 15 | Abteil C |
900-01 | Bildungszentrum Aula, Stuttgarter Straße 15 | 5 Briefwahlbezirke |
900-02 | Bildungszentrum Aula, Stuttgarter Straße 15 | |
900-03 | Bildungszentrum Aula, Stuttgarter Straße 15 | |
900-04 | Bildungszentrum Aula, Stuttgarter Straße 15 | |
900-05 | Rathaus Denzlingen, Hauptstraße 110 | Geänderter Standort zur LT-Wahl 2021! |
Die Gemeindeverwaltung hat auf Grundlage von § 11 Abs. 2 der Corona Verordnung des Landes für die Wahllokale ein Hygienekonzept erarbeitet. Im Eingangsbereich zu den Wahlgebäuden werden Sie über die Infektionsschutzmaßnahmen informiert: Bitte beachten Sie die Weisungen des Wahlvorstands, er übt das Hausrecht aus.
Bei plötzlicher Erkrankung kann am Wahltag noch bis 15:00 Uhr die Briefwahl beantragt werden (Rathaus Denzlingen, Bürgerbüro, Tel. 611-108, .
Gemeindeverwaltung Denzlingen
- Vor und im Wahllokal ist zu anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
- Eine Ordnungskraft regelt den Zugang ins Wahllokal, die zulässige Personenzahl im Wahllokal steht in Abhängigkeit zur Raumgröße und ist daher jeweils begrenzt.
- Vor dem Betreten des Wahllokals muss sich jede Person die Hände desinfizieren.
- Im Wahlgebäude muss eine medizinische Maske getragen werden (§ 11 Abs. 3).
- Kinder unter 7 Jahren,
- Personen, die durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass ihnen das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht zumutbar ist. Der Zutritt zum Wahllokal ist in diesem Fall für max. 15 Minuten möglich (Abs. 4 Nr. 2). Als kontaktlose Alternative steht die Briefwahl zur Verfügung.
- Personen, die sich auf Grundlage des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Wahllokal aufhalten, z.B. Wahlbeobachter, sind zur Bereitstellung der Kontaktdaten verpflichtet (Vor- und Nachname, Anschrift, Zeitraum der Anwesenheit, Telefonnummer, vgl. § 8 Abs. 1). Diese Daten werden ausschließlich zur Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt erhoben (Grundlage Infektionsschutzgesetz).
- Die Räume werden regelmäßig gelüftet.
- Die Kontaktflächen werden regelmäßig gereinigt.
- Die Kugelschreiber für die Wahl werden regelmäßig nach Gebrauch desinfiziert, gerne können eigene Stifte mitgebracht werden.
- Bitte gehen Sie nur ins Wahllokal, wenn Sie sich gesund fühlen.
- einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen
- typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geschmacks- oder Geruchsverlust aufweisen
- keine medizinische Maske tragen wollen ohne entsprechende ärztliche Bescheinigung
- zur Bereitstellung ihrer Kontaktdaten (s.o.) nicht bereit sind
Bei plötzlicher Erkrankung kann am Wahltag noch bis 15:00 Uhr die Briefwahl beantragt werden (Rathaus Denzlingen, Bürgerbüro, Tel. 611-108, .
Gemeindeverwaltung Denzlingen
Bekanntmachungen zur Bundestagswahl am 26. September 2021
- Wahlbekanntmachung Bundestagswahl am 26. September 2021.pdf
(PDF Datei - 17 KB) - Bekanntmachung Repräsentative Wahlstatistik bei der Bundestagswahl am 26. September .2021pdf
(PDF Datei - 13 KB) - Bekanntmachung der Gemeindebehörde vom 26.08.2021 über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021.pdf
(PDF Datei - 34 KB)