Förderung Regenwasserzisterne
Auszug aus der Förderrichtlinie 2024:
Was wird gefördert?
Gefördert werden Regenwasserspeicher ab einem Fassungsvermögen von 2 m³, die zur Bewässerung auf privaten Grundstücken genutzt werden. Gefördert werden sowohl oberirdisch als auch unterirdisch installierte Zisternen. Eine Einleitung des Überlaufs der Zisterne in die Kanalisation oder eine Versickerungsfläche muss gegeben sein.
Wer wird gefördert:
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Eigentümer/-innen, Erbbauberechtigte, Mieter/-innen22, Eigentümergemeinschaften (bzw. entsprechend Vertretungsberechtigte bei mehreren Eigentümern, z.B. Hausverwaltungen oder Verwaltungsbeiräte) von Ein- oder Mehrfamilienhäusern in Denzlingen sind. Für jedes antragsberechtigte Grundstück kann ein Antrag nur einmalig gestellt werden. Eine darüberhinausgehende Förderung wird ausgeschlossen.
Wie wird gefördert:
Die Förderung beträgt 200,00 € pro Kubikmeter (m³) Fassungsvermögen, max. 800 €.
Verwendungsnachweis:
Als Verwendungsnachweis müssen zusammen mit dem Antrag folgende Unterlagen spätestens 6 Monate nach Umsetzung des Projekts eingereicht werden:
Was wird gefördert?
Gefördert werden Regenwasserspeicher ab einem Fassungsvermögen von 2 m³, die zur Bewässerung auf privaten Grundstücken genutzt werden. Gefördert werden sowohl oberirdisch als auch unterirdisch installierte Zisternen. Eine Einleitung des Überlaufs der Zisterne in die Kanalisation oder eine Versickerungsfläche muss gegeben sein.
Wer wird gefördert:
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Eigentümer/-innen, Erbbauberechtigte, Mieter/-innen22, Eigentümergemeinschaften (bzw. entsprechend Vertretungsberechtigte bei mehreren Eigentümern, z.B. Hausverwaltungen oder Verwaltungsbeiräte) von Ein- oder Mehrfamilienhäusern in Denzlingen sind. Für jedes antragsberechtigte Grundstück kann ein Antrag nur einmalig gestellt werden. Eine darüberhinausgehende Förderung wird ausgeschlossen.
Wie wird gefördert:
Die Förderung beträgt 200,00 € pro Kubikmeter (m³) Fassungsvermögen, max. 800 €.
Verwendungsnachweis:
Als Verwendungsnachweis müssen zusammen mit dem Antrag folgende Unterlagen spätestens 6 Monate nach Umsetzung des Projekts eingereicht werden:
- Rechnung der Brauchwasserwasseranlage (Zisterne)
- Foto der Brauchwasseranlage