Startseite zum Kontaktformular Telefon zum Menü
GebärdenspracheLeichte Sprache Erklärung zur Barrierefreiheit Icon: Stoppen der AnimationTitelbild-Animation stoppen
Gemeinde Denzlingen
Hauptstraße 110
D-79211 Denzlingen
Fon+49 (7666) 611-0
Mail
Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag:15.00-18.00 Uhr

Förderung Regenwasserzisterne

Auszug aus der Förderrichtlinie 2025:
Was wird gefördert?
Wie wird gefördert?
Wer wird gefördert?
Verwendungsnachweise
1. Antragsteller/ Antragstellerin
2. Regenwasserspeicher zur Bewässerung
Mindestfassungsvermögen: 2 m³
Fassungsvermögen des Speichers im m³
Platzierung des Speichers

Einleitung des Überlaufs der Zisterne erfolgt in

Größe der Versickerungsfläche
Zuschuss: 200,00 € pro Kubikmeter Fassungsvermögen. Maximale Förderung 800,00 €
Der Antrag bezieht sich auf folgendes Grundstück
Größe:(m²)
4. Erklärungen
Ich versichere, dassMir bekannt ist, dass
  • die Gemeinde Denzlingen berechtigt ist, alle in diesem Antrag und den Verwendungsnachweisen erhaltenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1a DSGVO zum Zwecke der Antragsbearbeitung elektronisch zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten sowie mich per E-Mail auf Neuerungen und Informationen hinzuweisen.
  • Sie können jederzeit gegenüber der Gemeinde Denzlingen die Berichtigung Art. 16 DSGVO, Löschung Art. 17 DSGVO und Einschränkung der Verarbeitung Art. 18 DSGVO einzelner personenbezogener Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angaben von Gründen von Ihrem Widerrufsrecht nach Art.7 DSGVO gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung ,mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen.
    Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E- Mail oder per Fax an die Gemeinde Denzlingen übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.
  • Bei Auszahlung der Zuschussprämie auf Ihr angegebenes Konto eine automatischer Benachrichtigung erfolgt.
  • zu Unrecht- insbesondere aufgrund unzutreffender Angaben oder wegen Nichtbeachtung der geltenden Richtlinien und Bestimmungen der Zuschusszusage- erhaltene Zuschüsse an die gemeinde Denzlingen zurückzuzahlen sind.
  • die gemeinde Denzlingen ihre Widerrufsmöglichkeiten wahrnehmen kann, bei nicht der Richtlinie entsprechender Ausführung oder nicht rechtzeitiger Vorlage geforderter Nachweise.
5. Verfahrenshinweise und Anlagen
WICHTIG: Antragsstellung ist innerhalb von 6 Monaten nach Installation des Regenwasserspeichers
(max. 10 MB)
(max. 10 MB)
(max. 10 MB)
* Pflichtfelder