Förderung Regenwasserzisterne
Auszug aus der Förderrichtlinie 2025:

Gefördert werden Regenwasserspeicher ab einem Fassungsvermögen von 2 m³, die zur Bewässerung auf privaten Grundstücken genutzt werden. Gefördert werden sowohl oberirdisch als auch unterirdisch installierte Zisternen. Eine Einleitung des Überlaufs der Zisterne in die Kanalisation oder eine Versickerungsfläche muss gegeben sein.

Die Förderung beträgt 200,00 € pro Kubikmeter (m³) Fassungsvermögen, max. 800 €.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Eigentümer/-innen, Erbbauberechtigte, Mieter/-innen22, Eigentümergemeinschaften (bzw. entsprechend Vertretungsberechtigte bei mehreren Eigentümern, z.B. Hausverwaltungen oder Verwaltungsbeiräte) von Ein- oder Mehrfamilienhäusern in Denzlingen sind. Für jedes antragsberechtigte Grundstück kann ein Antrag nur einmalig gestellt werden. Eine darüberhinausgehende Förderung wird ausgeschlossen.

Als Verwendungsnachweis müssen zusammen mit dem Antrag folgende Unterlagen spätestens 6 Monate nach Umsetzung des Projekts eingereicht werden:
- Rechnung der Brauchwasserwasseranlage (Zisterne)
- Foto der Brauchwasseranlage