Aktuelle Corona Verordnung des Landes
Derzeit gilt im Landkreis Emmendingen:
Die Landesregierung hat die Aufhebung der Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) zum 1. März 2023 beschlossen. Damit treten zugleich auch weitere Ressortverordnungen außer Kraft.
Hier erhalten Sie weitere Informationen.
Aufhabung der Corona-Schutzmaßnahmen zum 1. März 2023
Aufhebung der Masken- und Testpflicht für Beschäftigte sowie für Bewohnerinnen und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
Aufhebung der Testpflicht für Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen, gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Gesundheits- und Pflegeinrichtungen bleibt bis 7. April 2023 bestehen
Teststationen
Änderungen zum 1. März 2023: Kein Anspruch mehr auf kostenfreie Bürgertestungen.
Die Landesregierung hat die Aufhebung der Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) zum 1. März 2023 beschlossen. Damit treten zugleich auch weitere Ressortverordnungen außer Kraft.
Hier erhalten Sie weitere Informationen.
Aufhabung der Corona-Schutzmaßnahmen zum 1. März 2023
Aufhebung der Masken- und Testpflicht für Beschäftigte sowie für Bewohnerinnen und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
Aufhebung der Testpflicht für Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen, gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Gesundheits- und Pflegeinrichtungen bleibt bis 7. April 2023 bestehen
Teststationen
Änderungen zum 1. März 2023: Kein Anspruch mehr auf kostenfreie Bürgertestungen.