Kostenlose Einstiegsberatung zur energetischen Sanierung (vor Ort)
Auszug aus der Förderrichtlinie 2024:
Was wird gefördert?
Eine Einstiegsberatung vor Ort durch Energieberater und Energieberaterinnen aus dem Beraternetzwerk der Gemeinde Denzlingen. Bei dieser individuellen Beratung soll ein erster Überblick über energetische Sanierungspotenziale im Gebäude des Antragstellers/der Antragstellerin dargestellt werden (Check der Gebäudehülle, Fördermöglichkeiten, Heizungsanlage, etc.). Für die Beratung wird ein Beratungsprotokoll erstellt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Eigentümergemeinschaften (bzw. entsprechend Vertretungsberechtigte bei mehreren Eigentümern, z.B. Hausverwaltende von Drei- oder Mehrfamilienhäusern) in Denzlingen sind.
Wie wird gefördert?
Die Gemeinde übernimmt die Vermittlung an die Berater aus dem Energieberater-Netzwerk und übernimmt die komplette Kostenabwicklung. Das Beratungsgespräch wird vom Energieberater/der Energieberaterin direkt mit der Gemeinde Denzlingen verrechnet.
Verwendungsnachweis
Der Energieberater/die Energieberaterin stellt die Beratung bei der Gemeinde Denzlingen in Rechnung, als Nachweis dient das Beratungsprotokoll. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann den Beratungswunsch mit dem entsprechenden Antragsformular online einreichen. Die Gemeinde vermittelt den Kontakt, der/die Berater/-in setzt sich dann direkt mit der Antragstellerin/dem Antragsteller für die Terminvereinbarung in Verbindung.
Hier können Sie einen Antrag auf Erstberatung stellen:
Was wird gefördert?
Eine Einstiegsberatung vor Ort durch Energieberater und Energieberaterinnen aus dem Beraternetzwerk der Gemeinde Denzlingen. Bei dieser individuellen Beratung soll ein erster Überblick über energetische Sanierungspotenziale im Gebäude des Antragstellers/der Antragstellerin dargestellt werden (Check der Gebäudehülle, Fördermöglichkeiten, Heizungsanlage, etc.). Für die Beratung wird ein Beratungsprotokoll erstellt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Eigentümergemeinschaften (bzw. entsprechend Vertretungsberechtigte bei mehreren Eigentümern, z.B. Hausverwaltende von Drei- oder Mehrfamilienhäusern) in Denzlingen sind.
Wie wird gefördert?
Die Gemeinde übernimmt die Vermittlung an die Berater aus dem Energieberater-Netzwerk und übernimmt die komplette Kostenabwicklung. Das Beratungsgespräch wird vom Energieberater/der Energieberaterin direkt mit der Gemeinde Denzlingen verrechnet.
Verwendungsnachweis
Der Energieberater/die Energieberaterin stellt die Beratung bei der Gemeinde Denzlingen in Rechnung, als Nachweis dient das Beratungsprotokoll. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann den Beratungswunsch mit dem entsprechenden Antragsformular online einreichen. Die Gemeinde vermittelt den Kontakt, der/die Berater/-in setzt sich dann direkt mit der Antragstellerin/dem Antragsteller für die Terminvereinbarung in Verbindung.
Hier können Sie einen Antrag auf Erstberatung stellen: