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Gemeinde Denzlingen
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Grundsteuerreform 2025

20.01.2023
Wichtige Informationen zur Grundsteuererklärung
Bis zum 31. Januar 2023 mussten die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt abgeben (Grundsteuer B).

Wir bitten um Kenntnisnahme, Beachtung sowie Verständnis, dass wir beim Ausfüllen der Grundsteuererklärungen und in allen weiteren Schritten der ersten Phase nicht weiterhelfen können. Diese Stufe bleibt - wie bisher - allein dem Finanzamt vorbehalten, die zur Unterstützung eine Webseite eingerichtet hat. Bitte nutzen Sie bei Fragen, Problemen, etc. dieses spezielle Angebot. Auf der nachfolgenden Webseite erreichen sie das zuständige Finanzamt Emmendingen.

Private Eigentümerinnen und Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichem Besitz (Grundsteuer A) erhielten das Informationsschreiben für ihre Erklärung Anfang Januar 2023. Darin werden unter anderem das Aktenzeichen und verschiedene grundstücksbezogene Informationen mitgeteilt, die das Ausfüllen der Erklärung erleichtern. Jedoch ist die Abgabe auch jetzt schon möglich. Die Erinnerungen für die Grundsteuer A folgen im zweiten Quartal 2023.

Die Daten, die für die Erklärung erforderlich sind, können über die zentrale Internetseite www.grundsteuer-bw.de abgerufen werden. Dort finden sich auch Unterstützungsangebote zur Abgabe der Erklärung - wie Schritt-für-Schritt-Ausfüllanleitungen, Erklärvideos und Beispielfälle.

Diejenigen, die ihre Erklärung bereits eingereicht haben, erhalten als Nächstes den Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt. Die ersten Bescheide sind bereits rausgegangen. Der Versand erstreckt sich bis ins Jahr 2024. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Wenn sie den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid bekommen und die gemachten Angaben stimmen, müssen sie nichts weiter unternehmen. Wer aber beispielsweise übersehen hat, die überwiegende Wohnnutzung anzugeben, kann das dem Finanzamt nachträglich noch mitteilen.

Die Grundsteuermessbescheide übermittelt das Finanzamt auch an die jeweilige Kommune. Sie bestimmt den Hebesatz und damit die Höhe der zukünftigen Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025. Die Hebesätze werden von den Kommunen im Laufe des Jahres 2024 festgelegt. Wie hoch die Grundsteuer letztlich für die einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer ausfällt, teilt ihnen ihre Kommune im finalen Grundsteuerbescheid mit.

Bis dahin können von der Gemeinde Denzlingen KEINE Aussagen zur individuellen Höhe der Grundsteuer getroffen werden.

Erhoben wird die neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025.

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