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Vorstoß für Häuslebesitzer: Solarstrom steuerfrei erzeugen!

12.04.2021
Auf Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bremen und Schleswig-Holstein hat sich vor kurzem der Finanzausschuss des Bundesrates mehrheitlich dafür ausgesprochen, Einnahmen aus dem Betrieb neu errichteter kleiner Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) mit bis zu 10 kWP von der Einkommensteuer zu befreien. Ziel der Steuerbefreiung ist es, den Einsatz von Solarkraftwerken attraktiver zu machen, damit mehr Menschen regenerative Energien auf den Dächern (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus / Wohnungseigentümergemeinschaften) einsetzen.

Eine Steuerbefreiung für den Betrieb neu errichteter kleiner PV-Anlagen begrüßt auch der Denzlinger Bürgermeister Markus Hollemann sehr: „Die Sonne schickt uns keine Rechnung! Wenn wir die Klimaerhitzung eindämmen wollen, brauchen wir viele Solarmodule an Balkonen und auf den Dächern!“

Ganze 34 % der Treibhausgasemissionen der Gemeinde Denzlingen macht der Stromsektor aus. Die relativ geringe Stromeigenversorgung in Denzlingen führt aktuell zu hohen Emissionen aus der Stromerzeugung, die den CO2-Pro-Kopf-Verbrauch der Denzlinger in die Höhe treiben. Klimaschutzmanagerin Diana Sträuber berichtet: „Eingriffe und Investitionen in die eigene, lokale Stromgewinnung aus erneuerbaren Energiequellen wirken sich stark positiv auf die Emissionsentwicklung in Denzlingen aus.“ Denzlingen hat ein theoretisches Solarstrompotenzial auf den Dachflächen von privaten Haushalten sowie Gewerbe von etwa 187 GWh/Jahr und ein Potenzial für Freiflächen-Photovoltaik in Höhe von etwa 31 GWh/Jahr: „Somit ergibt sich ein gesamtes Solarstrompotenzial von 218 GWh/Jahr. Würden durch die Steuerbefreiung nun Einwohnerinnen und Einwohner dazu bewegt werden, sich eine eigene PV-Anlage anzuschaffen, stiege der Anteil am regenerativ erzeugten Stromverbrauch deutlich in die Höhe! Zudem wird der eigene Geldbeutel dauerhaft geschont“, berichtet die Energieexpertin.

Bürgermeister Markus Hollemann ist der Auffassung, dass es von hoher Bedeutung ist, den Steuerfreibetrag objektbezogen und nach der Anzahl der Wohneinheiten zu orientieren, damit viele Menschen erreicht werden. „Somit würden auch Wohnungseigentümergemeinschaften verstärkt in die Anschaffung und den Betrieb von erneuerbaren Energien einsteigen und damit einen großen Teil zum Erreichen der Klimaschutzziele beitragen. Da gerade Wohnungseigentümergemeinschaften zahlreiche Dachflächen besitzen, sollten diese Belange stark berücksichtigt werden“, so Bürgermeister Markus Hollemann.