Schon Wohngeld beantragt?
12.04.2021
Wer ein kleines Einkommen hat, erhält durch Wohngeld mehr finanziellen Spielraum. Es muss allerdings beantragt werden. Mieter erhalten es als Mietzuschuss. Auch Besitzer einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses können Wohngeld bekommen, wenn sie darin wohnen und knapp bei Kasse sind. Das heißt dann „Lastenzuschuss“.
Wohngeld kann jeder Bundesbürger beantragen, der über genügend Einkommen für die eigenen Lebenshaltungskosten verfügt (sog. Mindesteinkommen) – aber nicht ausreichend Einkommen erwirtschaftet, um auch seine Wohnkosten zu decken.
Die Mitarbeiter der Gemeinde sind Ihnen bei der Antragstellung behilflich und stehen für Ihre Fragen zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin unter der Telefonnummer 611-123, 611-124 oder 611- 121.