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Kammern setzen ab Mittwoch 25.03.2020 Soforthilfeprogramm des Landes um

25.03.2020
Ab Mittwoch, 25. März 2020 können Solo-Selbstständige, gewerbliche Unternehmen und Sozialunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten ebenso wie Angehörige der Freien Berufe oder Künstler, die unmittelbar durch die Corona-Krise wirtschaftlich geschädigt sind, finanzielle Soforthilfen beantragen und erhalten schnell und unbürokratisch einen Zuschuss bis zu 30.000 Euro. Hierdurch können auch die vielen freien Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffenden sowie die kleinen und kleinsten Unternehmen aus dem Kunst-, Kultur- und Kreativbereich unterstützt werden. Bei nicht wenigen geht es in dieser schwierigen Situation schlicht um die Existenz.

Die Förderung erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, zunächst für drei Monate, und zwar in Höhe von bis zu

• 9.000 Euro für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten,
• 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten,
• 30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.

Das Geld wird in einer Tranche ausgereicht; die Antragstellung ist während der o.e. drei Monate möglich.

Insgesamt stehen rund fünf Milliarden für Wirtschaftshilfen bereit, davon vier Milliarden für die Soforthilfen. Dabei wird das Programm der Landesregierung Baden-Württemberg und das Bundesprogramm aufeinander abgestimmt.

Die inhaltliche Vorprüfung aller Anträge übernehmen die örtlichen IHK und Handwerkskammern – auch für die Angehörigen der Freien Berufe. Sie leiten die Anträge an die L-Bank weiter, die die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse vornimmt.

Informationen und Antragsformulare sind ab sofort auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau verfügbar.

Weitere Bausteine der „Soforthilfe Corona“ der Landesregierung:

• Beteiligungsfonds
Aktuell arbeitet das Wirtschaftsministerium ein Konzept für einen Beteiligungsfonds aus. Die Etablierung eines solchen Fonds, insbesondere wegen der rechtlichen und v.a. bankrechtrechtlichen Voraussetzungen wie auch der besonderen Rechnungslegungsvorschriften, werde sicherlich noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.

• Krisenberatungsprogramm
Mit einem Beratungsprogramm speziell zu dieser Krisensituation wird insbesondere Mittelständlern und Selbstständigen eine zusätzliche Hilfeleistung geboten. Die Beratung wird online zur Verfügung stehen und sich um Liquiditätsplanung, die Corona-Soforthilfen und weitergehende Hilfsmaßnahmen drehen.

• Bürgschaftsprogramme
Die bewährten Förderinstrumente von L-Bank und der Bürgschaftsbank können zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen jederzeit genutzt werden. Corona-bedingte Anträge werden bevorzugt und schnell bearbeitet.

Zusätzlich kann ab sofort die Bürgschaftsquote für Unternehmen, die von der Corona-Krise in besonderer Weise betroffen sind, auf bis zu 80 Prozent erhöht werden. Der Bürgschaftsrahmen für Landesbürgschaften im Haushalt werde außerdem von 200 Millionen auf eine Milliarde Euro verfünffacht. Bürgschaftsbanken können künftig Bürgschaften bis zu 250.000 Euro in eigener Kompetenz entscheiden, um damit ein noch schnelleres Krisenmanagement zu ermöglichen. Die Bürgschaftsbank kann künftig bis zu einer Summe von 2,5 Millionen Euro verbürgen, anstatt wie bisher 1,25 Millionen Euro. Das führt zu einer Beschleunigung der Prozesse.

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