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Gemeinde Denzlingen
Hauptstraße 110
D-79211 Denzlingen
Fon+49 (7666) 611-0
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Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag:15.00-18.00 Uhr

Klimaschutz-Förderprogramm

ACHTUNG: Das Klimaschutz-Förderprogramm ist zum Ende des Jahres 2022 ausgelaufen. Über eine Fortsetzung des Förderprogramms wird der Gemeinderat im Zuge der Haushaltsberatungen entscheiden. Voraussichtlich wird eine Entscheidung diesbezüglich Ende März/Anfang April 2023 vorliegen. Wir werden an dieser Stelle sowie in den lokalen Medien darüber informieren.
Bei Fragen melden Sie sich bitte unter 07666/611 - 1742 (Mo-Do 9-13 Uhr) oder per E-Mail bei Klimaschutzkoordinatorin Lena Hartmann-Kist: .

Förderprogramm soll zum Klimaschutzziel beitragen

Der Gemeinderat Denzlingen hat im Februar 2021 das Klimaschutzziel beschlossen, dass die Gemeinde Denzlingen und auf der Gemarkung der Gemeinde bis zum Jahr 2035 bei den Treibhausgasemissionen Klimaneutralität erreicht und die Energieversorgung auf erneuerbare Energien umgestellt wird. Die von der Kommunalverwaltung direkt verursachten Treibhausgasemissionen liegen bei ca. 3% aller Emissionen in Denzlingen. Daher ist es wichtig und notwendig, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner ihren Teil zum Klimaschutzziel beitragen und auch in ihrem persönlichen Umfeld einen Beitrag für eine lebenswerte Zukunft leisten. Die Gemeinde Denzlingen möchte durch das Klimaschutz-Förderprogramm das persönliche Engagement der Denzlinger und Denzlingerinnen unterstützen und Anreize für klimafreundliche Entscheidungen im persönlichen Alltag leisten.

Was wird gefördert?

Übersicht der FörderbausteineDas Klimaschutzförderprogramm basiert auf fünf Säulen. Dazu gehören Solarenergie, umweltfreundliche Mobilität, energetische Gebäudesanierung, nachhaltiges Leben und Klimafolgeanpassung. Die genauen Inhalte der Förderbausteine, sowie Informationen zum Antragsverfahren finden Sie in der Förderrichtlinie unten. Das Klimaschutz-Förderprogramm wird in naher Zukunft um weitere Bausteine im Bereich Klimafolgenanpassung erweitert werden. Neuerungen werden an dieser Stelle bekannt gegeben und die Förderrichtlinie entsprechend angepasst.

Neu: Fördermittelreservierung möglich
Anträge können entweder vor der Umsetzung oder nach der Umsetzung gestellt werden. Dabei gilt es, Folgendes zu beachten:
Im Regelfall erfolgt eine Antragsstellung auf Fördermittel nach bereits erfolgter Umsetzung der Maßnahme und Zahlung durch den Antragssteller. Optional kann bereits vor der Umsetzung ein Antrag auf Förderung gestellt und so "Fördermittel reserviert" werden.
Für eine "Fördermittel-Reservierung" ist dem Antrag ein Angebot bzw. wenn möglich eine Auftragsbestätigung eines entsprechenden Dienstleisters/Anbieters beizufügen. Aus dem Angebot/der Auftragsbestätigung muss hervorgehen, dass die jeweils geforderten Bedingungen für die Fördermaßnahme eingehalten werden. Näheres zur Fördermittelreservierung entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie zum Klimaschutzförderprogramm. Den Antrag auf Fördermittelreservierung finden Sie ebenfalls hier.