Klimaschutz-Förderprogramm

Das Klimaschutz-Förderprogramm wird dieses Jahr fortgesetzt, die aktuelle Förderrichtlinie gibt es unten als pdf-Dokument zum Nachlesen.
- Die Antragstellung erfolgt dieses Jahr online, d.h. alle Antragsdokumente werden online ausgefüllt und die Nachweise als digitaler Anhang hochgeladen.
- Eine Antragstellung ist ausschließlich NACH der Umsetzung der Maßnahme möglich.
- Reservierungen können keine gestellt werden.
Bei Fragen melden Sie sich bitte unter 07666/611 - 1742 (Mo-Do 9-13 Uhr) oder per E-Mail bei Klimaschutzkoordinatorin Lena Hartmann-Kist: .
- Förderrichtlinie_Klimaschutz-Förderprogr amm 2023_Stand 06.04.2023.pdf
(PDF Datei - 0,96 MB)
Hier finden Sie die Antragsformulare für die verschiedenen Förderbausteine:

PV-Maximalbelegung

Regenwasserspeicher

(E-)Lastenrad/ (E-) Lastenanhänger

Abmeldung Verbrennermotor

Anmeldung Carsharing Anbieter

E-Motorroller und Motorrad

Erstberatung Fassaden-/ Dachbegrünung

Umgestaltung von Schottergärten

Gebäudeenergiekonzept

Förderantrag Balkonmodul

Einstiegsberatung energetische Sanierung
Förderprogramm soll zum Klimaschutzziel beitragen
Der Gemeinderat Denzlingen hat im Februar 2021 das Klimaschutzziel beschlossen, dass die Gemeinde Denzlingen und auf der Gemarkung der Gemeinde bis zum Jahr 2035 bei den Treibhausgasemissionen Klimaneutralität erreicht und die Energieversorgung auf erneuerbare Energien umgestellt wird. Die von der Kommunalverwaltung direkt verursachten Treibhausgasemissionen liegen bei ca. 3% aller Emissionen in Denzlingen. Daher ist es wichtig und notwendig, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner ihren Teil zum Klimaschutzziel beitragen und auch in ihrem persönlichen Umfeld einen Beitrag für eine lebenswerte Zukunft leisten. Die Gemeinde Denzlingen möchte durch das Klimaschutz-Förderprogramm das persönliche Engagement der Denzlinger und Denzlingerinnen unterstützen und Anreize für klimafreundliche Entscheidungen im persönlichen Alltag leisten.