Klimaschutz-Förderprogramm
Das Klimaschutzförderprogramm basiert auf fünf Säulen. Dazu gehört Solarstrom, umweltfreundliche Mobilität, energetische Gebäudesanierung, nachhaltiges Leben und Klimafolgenanpassung.
Die genauen Inhalte der Förderbausteine finden Sie, wenn Sie auf das entsprechende Bild klicken. Detaillierte Informationen zur Antragsstellung finden Sie außerdem in der Förderrichtlinie.
Die aktuelle Förderrichtlinie erhalten Sie unten als pdf-Dokument zum Nachlesen.
Dort finden Sie auch eine Kurzinfo zur Antragsstellung.
Die genauen Inhalte der Förderbausteine finden Sie, wenn Sie auf das entsprechende Bild klicken. Detaillierte Informationen zur Antragsstellung finden Sie außerdem in der Förderrichtlinie.
Die aktuelle Förderrichtlinie erhalten Sie unten als pdf-Dokument zum Nachlesen.
Dort finden Sie auch eine Kurzinfo zur Antragsstellung.
Achtung: Die Förderbausteine "Abmeldung von Verbrennermotor" und "Gebäudeenergiekonzept" wurden dieses Jahr nicht wieder aufgenommen.
PV-Maximalbelegung
Förderantrag Balkonmodul
Solarpartys
(E-)Lastenrad/ (E-) Lastenanhänger
Anmeldung Carsharing Anbieter
E-Motorroller und Motorrad
Bidirektionale Wallbox
Erstberatung Fassaden-/ Dachbegrünung
Umgestaltung von Schottergärten
Regenwasserspeicher
Einstiegsberatung energetische Sanierung
Nachhaltiges Leben
Bildungs- und Umweltprojekte
Bildungs- und Umweltprojekte
Aktuelle Förderrichtlinie:
- Förderrichtlinie_Klimaschutz-Förderprogr amm 2024.pdf
(PDF Datei - 393 KB)
Kurzinformation Antragsstellung
Achtung bitte Frist beachten: Anträge können bis zum 15.Dezember 2024 eingereicht werden.
Kontakt
Bei Fragen melden Sie sich bitte beim Klimaschutzmanagement
- Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online, d.h. alle Antragsdokumente werden online ausgefüllt und die Nachweise als digitaler Anhang hochgeladen.
- Eine Antragstellung erfolgt grundsätzlich NACH der Umsetzung der Maßnahme möglich. Ausnahme: Beratungenzu energetischer Sanierung und Fassaden/ Dachbegrünung werden vorher beantragt.
- Reservierungen können keine vorgenommen werden.
Achtung bitte Frist beachten: Anträge können bis zum 15.Dezember 2024 eingereicht werden.
Kontakt
Bei Fragen melden Sie sich bitte beim Klimaschutzmanagement
Förderprogramm soll zum Klimaschutzziel beitragen
Der Gemeinderat Denzlingen hat im Februar 2021 das Klimaschutzziel beschlossen, dass die Gemeinde Denzlingen und auf der Gemarkung der Gemeinde bis zum Jahr 2035 bei den Treibhausgasemissionen Klimaneutralität erreicht und die Energieversorgung auf erneuerbare Energien umgestellt wird. Die von der Kommunalverwaltung direkt verursachten Treibhausgasemissionen liegen bei ca. 3 Prozent aller Emissionen in Denzlingen. Daher ist es wichtig und notwendig, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner ihren Teil zum Klimaschutzziel beitragen und auch in ihrem persönlichen Umfeld einen Beitrag für eine lebenswerte Zukunft leisten. Die Gemeinde Denzlingen möchte durch das Klimaschutz-Förderprogramm das persönliche Engagement der Denzlinger und Denzlingerinnen unterstützen und Anreize für klimafreundliche Entscheidungen im persönlichen Alltag leisten.
Der Inhalt der Förderrichtlinie, die verschiedenen Förderbausteine und das Antragsverfahren werden jedes Jahr ausgewertet und entsprechend für eine Neuauflage angepasst. Im ersten Quartal des Jahres entscheidet der Gemeinderat jeweils über die Fortsetzung des Klimaschutz-Förderprogramms. Erstmalig aufgelegt wurde das Klimaschutz-Förderprogramm im Jahr 2020 und seither jedes Jahr weitergeführt.
Der Gemeinderat Denzlingen hat im Februar 2021 das Klimaschutzziel beschlossen, dass die Gemeinde Denzlingen und auf der Gemarkung der Gemeinde bis zum Jahr 2035 bei den Treibhausgasemissionen Klimaneutralität erreicht und die Energieversorgung auf erneuerbare Energien umgestellt wird. Die von der Kommunalverwaltung direkt verursachten Treibhausgasemissionen liegen bei ca. 3 Prozent aller Emissionen in Denzlingen. Daher ist es wichtig und notwendig, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner ihren Teil zum Klimaschutzziel beitragen und auch in ihrem persönlichen Umfeld einen Beitrag für eine lebenswerte Zukunft leisten. Die Gemeinde Denzlingen möchte durch das Klimaschutz-Förderprogramm das persönliche Engagement der Denzlinger und Denzlingerinnen unterstützen und Anreize für klimafreundliche Entscheidungen im persönlichen Alltag leisten.
Der Inhalt der Förderrichtlinie, die verschiedenen Förderbausteine und das Antragsverfahren werden jedes Jahr ausgewertet und entsprechend für eine Neuauflage angepasst. Im ersten Quartal des Jahres entscheidet der Gemeinderat jeweils über die Fortsetzung des Klimaschutz-Förderprogramms. Erstmalig aufgelegt wurde das Klimaschutz-Förderprogramm im Jahr 2020 und seither jedes Jahr weitergeführt.