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Gemeinde Denzlingen
Hauptstraße 110
D-79211 Denzlingen
Fon+49 (7666) 611-0
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Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag:15.00-18.00 Uhr

Klimaschutz-Förderprogramm

Achtung: Das Klimaschutz-Förderprogramm 2023 ist zum 30.11.2023 ausgelaufen. Es können keine Anträge mehr gestellt werden.

Ausnahme: Einstiegsberatungen zu energetischen Sanierungen können auch außerhalb des Klimaschutz-Förderprogramms kostenlos vermittelt und angeboten werden. Nutzen Sie hierfür weiterhin das entsprechende Antragsformular.

Über die Fortsetzung des Klimaschutz-Förderprogramms wird im Frühjahr 2024 entschieden.
 
 

Förderprogramm soll zum Klimaschutzziel beitragen

Der Gemeinderat Denzlingen hat im Februar 2021 das Klimaschutzziel beschlossen, dass die Gemeinde Denzlingen und auf der Gemarkung der Gemeinde bis zum Jahr 2035 bei den Treibhausgasemissionen Klimaneutralität erreicht und die Energieversorgung auf erneuerbare Energien umgestellt wird. Die von der Kommunalverwaltung direkt verursachten Treibhausgasemissionen liegen bei ca. 3% aller Emissionen in Denzlingen. Daher ist es wichtig und notwendig, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner ihren Teil zum Klimaschutzziel beitragen und auch in ihrem persönlichen Umfeld einen Beitrag für eine lebenswerte Zukunft leisten. Die Gemeinde Denzlingen möchte durch das Klimaschutz-Förderprogramm das persönliche Engagement der Denzlinger und Denzlingerinnen unterstützen und Anreize für klimafreundliche Entscheidungen im persönlichen Alltag leisten.
Der Inhalt der Förderrichtlinie, die verschiedenen Förderbausteine und das Antragsverfahren werden jedes Jahr ausgewertet und entsprechend für eine Neuauflage angepasst. Im ertsen Quartal des Jahres entscheidet der Gemeinderat jeweils über die Fortsetzung des Klimashcutz-Förderprogramms. Erstmalig aufgelegt wurde das Klimaschutz-Förderprogramm im Jahr 2020 und seither jedes Jahr neu aufgelegt. Ob und wie das Förderprogramm 2024 fortgeführt wird, erfahren Sie auf dieser Webseite und in den lokalen Medien.